Liebe Kolleginnen,
Bin gerade etwas verunsichert:
Chef war beim Gerichtstermin
Gegenseite erklärt in Bezug auf unsere Mandantin (Beklagte zu 3) den Rechtsstreit für erledigt.
Wir schließen uns der Erledigungserklärung an
Es ergeht auf Antrag des Klägers ein Teil-VU weil Beklagter zu 1) nicht erschienen ist.
Terminsgebühr fällt ja an bin aber gerade etwas verunsichert in welcher Höhe
Terminsgebühr bei VU in welcher Höhe?
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- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 408
- Registriert: 10.04.2016, 21:10
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Hallo Zusammen,
stehe ich hier gerade aufm Schlauch:
Wir vertreten die Beklagte. Sind nicht zum Termin gegangen, da der Beklagte sich nicht gemeldet hat. Es ergang ein Vu. Wir haben Einspruch eingelegt und im Anschluss daran das Mandat niedergelegt.
Ich wollte jetzt einen KFA nach § 11 machen, da er unsere Kostenrechnung nicht gezahlt hat.
Meine Kollegin hat wie folgt abgerechnet:
1,2 Verfahrensgeb.
0,5 Terminsgebühr
Meines Erachtens ist die Terminsgebühr nicht entstanden.
Ich müsste dem Mandanten ja dann auch eine neue Rechnung schicken , bevor wir einen KFA machen.
Danke Euch
stehe ich hier gerade aufm Schlauch:
Wir vertreten die Beklagte. Sind nicht zum Termin gegangen, da der Beklagte sich nicht gemeldet hat. Es ergang ein Vu. Wir haben Einspruch eingelegt und im Anschluss daran das Mandat niedergelegt.
Ich wollte jetzt einen KFA nach § 11 machen, da er unsere Kostenrechnung nicht gezahlt hat.
Meine Kollegin hat wie folgt abgerechnet:
1,2 Verfahrensgeb.
0,5 Terminsgebühr
Meines Erachtens ist die Terminsgebühr nicht entstanden.
Ich müsste dem Mandanten ja dann auch eine neue Rechnung schicken , bevor wir einen KFA machen.
Danke Euch