Gebühr Zwangsräumungsauftrag vorzeitige Beendigung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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silvana83
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#1

15.03.2018, 09:12

Hallo! Ich hatte den Auftrag für einen Zwangsräumungsauftrag von der Mandantschaft.... Diesen auch schon vorbereitet und schon so gut wie eingetütet und dann ruft die Mandantschaft an und will der Schuldnerin noch eine Chance geben, also geht der Zwangsräumungsauftrag nicht raus.

Kann ich trotzdem die 0,3 Nr. 3309 abrechnen?
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Anahid
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#2

15.03.2018, 09:15

Würde ich abrechnen. Eine "vorzeitige Beendigung", wie bei der Verfahrensgebühr, sieht das RVG in Vollstreckungssachen nicht vor. Auftrag war erteilt und vorbereitet, also würde ich auch die Gebühr geltend machen. Dass Du damit aber den Mandanten wahrscheinlich los bist, sollte Dir bewusst sein.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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