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KFA Parteiauslage

Verfasst: 08.03.2018, 16:46
von Hopeful482
Hallo zusammen,

ich erstelle gerade einen Kostenfestsetzungsantrag nach §104 und möchte dazu eine Parteiauslage festsetzen lassen. Muss ich das noch extra formulieren oder wo genau schreibe ich die Kosten hin?

Ganz lieben Dank im Voraus.

Re: KFA Parteiauslage

Verfasst: 08.03.2018, 16:55
von Sonnenblume1804
Hallo,

die kannst Du unter Eure Kosten (also nach Gesamtbetrag) mitaufnehmen. Einfach Absatz und Überschrift einfügen -> Parteiauslagen und dann diese mit den entsprechenden §§-Angaben auführen.

LG:-)

Re: KFA Parteiauslage

Verfasst: 08.03.2018, 19:20
von Hopeful482
Super :) vielen Dank. Das ist das nach dem JVEG oder? Der Mandant sitzt im Ausland und es sind Flugkosten und Übernachtungskosten. Die Belege muss ich nicht mitschicken oder?

Kannst du mir vielleicht ein Beispiel zeigen?

Re: KFA Parteiauslage

Verfasst: 08.03.2018, 20:19
von Sonnenblume1804
Ich hatte noch kein Auslandsbezug aber auch in diesem Fall wäre nach JVEG abzurechnen.

Ich würde das so machen

Parteiauslagen für Mandant:

§ 5 JVEG Flugkosten
XY nach XY und zurück Euro XY

§ 6 JVEG Aufwendungen
Übernachtungskosten vom X bis X Euro XY

Ich persönlich würde die Belege mitschicken, weil die Gegenseite oder das Gericht die bestimmt einsehn möchte.

LG :-)

Re: KFA Parteiauslage

Verfasst: 08.03.2018, 21:05
von Maija
Belege müssen definitiv mitgeschickt werden als Nachweis.

Re: KFA Parteiauslage

Verfasst: 09.03.2018, 09:28
von Hopeful482
Ganz ganz lieben Dank für die Hilfe