Frage betreffend Kostenfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Zippus
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#1

06.03.2018, 08:30

Huhu Ihr Lieben,

habe kurz ein Frage, ob ich mit meinem Plan richtig liege.

Wir haben Klage eingereicht, die Klage wurde dann zurückgenommen (Beklagter hat seine Schuld erfüllt) und beantragt, dass die Kosten dem Beklagten auferlegt werden. Es ist nun der Beschluss ergangen, dass der Beklagte die Kosten zu tragen hat und der Streitwert auf 1.000,00 € festgesetzt wird.

Ich mache nun gerade den Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 103 ff. und sehe die Berechnung wie folgt:

1,3 VG 3100, SW 1.000,00 € 104,00 €
Auslagenpauschale 20,00 €
Märchensteuer 19 %

Oder würdet Ihr anders abrechnen? Ein Termin hat nicht stattgefunden, da die Klage vorher zurückgenommen wurde.

LG
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Anahid
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#2

06.03.2018, 09:24

Alles korrekt, solange nicht vorgerichtliche Kosten mit eingeklagt waren und bezahlt wurden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Zippus
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#3

06.03.2018, 09:55

Nein, keine vorgerichtlichen Kosten.

Vielen Dank für die Rückmeldung :-)
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