1,2 TG oder 0.5 TG?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Spiderman
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#1

02.03.2018, 12:33

Hallo zusammen,

Folgende Frage:

Wenn die Gegenseite den Einspruch gegen den VB im Termin zurückgenommen hat, welche Gebühr entsteht denn da? 1,2 TG oder 0,5 TG?

Danke für die Antworten.
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
Jenna
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#2

02.03.2018, 12:40

Dafür entsteht eine 1,2 TG.
Es waren beide geladen und sind auch beide erschienen, soweit ich verstanden habe.
Ein Versäumnisurteil ist ja auch nicht ergangen.
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Anahid
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#3

02.03.2018, 12:41

Na wenn sie im Termin den Einspruch zurückgenommen hat, war sie ja wohl anwesend. Die 0,5 entsteht ja nur dann, wenn eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Spiderman
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#4

02.03.2018, 13:15

Ok, ich dachte so ein wenig an die 0,5 TG wegen nicht streitigen Verhandelns...
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#5

02.03.2018, 13:29

Steht aber so nicht im 3105. Der stellt auf das Nichterscheinen eines Beteiligten ab.
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