Reisekostenverteilung
Verfasst: 28.02.2018, 12:30
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu dem Thema Reisekostenverteilung.
Wir haben auf der Gegenseite sehr oft die selbe Kanzlei, die mitunter interessante Kostenanmeldungen bei Gericht stellt. Da wir dazu angehalten sind, diese richtig "auseinanderzunehmen" und ich mir irgendwie nicht ganz 100 % sicher bin, hier mein Problem:
Die Gegenseite macht die sog. Reisekostenverteilung gem. Vorbm. 7 Abs. 3 VV RVG geltend:
Diese sieht bei denen so aus:
Bsp:
1. Tatsächlich entstandene RK:
Termin 23.10.17 - Betrag x
Termin 24.10.17 - Betrag x
Termin 25.10.17 - Betrag x
Gesamtsumme X
2. Fiktive RK
Termin 24.10.17 - Betrag y
Termin 25.10.17 - Betrag y (* 3 Akten) = Betrag y
Gesamtsumme Y
3. Verteilung
24.10.17 = Betrag Gesamtsumme X / Betrag Gesamtsumme Y * Betrag y = Summe1
25.10.17 = Betrag Gesamtsumme X / Betrag Gesamtsumme Y * Betrag y (25.10.17) = Summe 2
Die Summe 2 schmeißen die dann in die Anmeldung.
So ... mal abgesehen davon, dass ich das persönlich mega unübersichtlich finde, besagt die Vorbm. 7 Abs. 3 VV RVG denn nicht, diese Rk-Verteilung wird vorgenommen, wenn ein RA bei dem selben oder einem anderen Gericht AM GLEICHEN TAG Termine wahrnimmt?
Ich hoffe, irgendjemand versteht, was ich meine und kann mir helfen sonst muss ich die Sachen leider verbrennen
Viele liebe Grüße
ich habe eine Frage zu dem Thema Reisekostenverteilung.
Wir haben auf der Gegenseite sehr oft die selbe Kanzlei, die mitunter interessante Kostenanmeldungen bei Gericht stellt. Da wir dazu angehalten sind, diese richtig "auseinanderzunehmen" und ich mir irgendwie nicht ganz 100 % sicher bin, hier mein Problem:
Die Gegenseite macht die sog. Reisekostenverteilung gem. Vorbm. 7 Abs. 3 VV RVG geltend:
Diese sieht bei denen so aus:
Bsp:
1. Tatsächlich entstandene RK:
Termin 23.10.17 - Betrag x
Termin 24.10.17 - Betrag x
Termin 25.10.17 - Betrag x
Gesamtsumme X
2. Fiktive RK
Termin 24.10.17 - Betrag y
Termin 25.10.17 - Betrag y (* 3 Akten) = Betrag y
Gesamtsumme Y
3. Verteilung
24.10.17 = Betrag Gesamtsumme X / Betrag Gesamtsumme Y * Betrag y = Summe1
25.10.17 = Betrag Gesamtsumme X / Betrag Gesamtsumme Y * Betrag y (25.10.17) = Summe 2
Die Summe 2 schmeißen die dann in die Anmeldung.
So ... mal abgesehen davon, dass ich das persönlich mega unübersichtlich finde, besagt die Vorbm. 7 Abs. 3 VV RVG denn nicht, diese Rk-Verteilung wird vorgenommen, wenn ein RA bei dem selben oder einem anderen Gericht AM GLEICHEN TAG Termine wahrnimmt?
Ich hoffe, irgendjemand versteht, was ich meine und kann mir helfen sonst muss ich die Sachen leider verbrennen
Viele liebe Grüße