Reisekostenverteilung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#11

28.02.2018, 15:13

Also wenn Du Hilfe willst, müssen wir an der Stelle halt mal ins Detail gehen. Daten, Termine, Orte, Kosten, fiktive Kosten. Und grds. die Frage, ob daran schon irgendwas angezweifelt werden soll. Oder nur die Berechnung selbst.
uschi85
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 18.06.2013, 12:18
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: AnNoText

#12

28.02.2018, 15:26

Ich will Hilfe :D

Ich will das verstehen, was die da tun, weil die das ja dauernd machen. Und ich wie gesagt - der Meinung bin - dass das so nicht richtig ist ...
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#13

28.02.2018, 16:34

uschi85 hat geschrieben:Der Termin fand am 25.10.2017 statt.

Mein Bauchgefühl sagt mir halt, dass die ja verteilen können, aber die Art WIE die das da machen, find ich irgendwie ... nicht korrekt....
Mit dem Post hast Du mich nun auch verunsichert. Hier schreibst Du es fand nur ein Termin statt und im Ausgangspost schreibst Du, dass tatsächlich angefallene RK (3 Termine).

Damit die Berechnung geprüft werden kann, muss -wie schon ausgeführt wurde - auch wir wissen, wann ein Termin stattfand und welche Kosten dafür angefallen sind. Wir kennen ja die Akte nicht und tun uns ohne die Angaben schwer, dir die Berechnung zu erläutern. Denn wenn nur ein Termin im Verfahren war, ist nicht verständlich, warum die Gegenseite dann zwei Termin in die Berechnung mit einbezieht.
Jetzt bin ich auch verwirrt.
uschi85
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 18.06.2013, 12:18
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: AnNoText

#14

28.02.2018, 16:44

In der Hoffnung, dass es funktioniert...

Hier ist die Verteilung der Gegenseite.

https://picload.org/view/daalprlw/verteilung.jpg.html

Kläger kommen aus Landau, deren RA aus Hamburg, wir sind Beklagte, das Gericht ist in Hannover. Der Termin fand am 25.10.2017 statt.

Ich habe im Endeffekt im Ausgangspost die Berechnung der Gegenseite abgeschrieben und die Zahlen durch X und Y ersetzt.

Ich drücke mich vielleicht unverständlich aus - ich weiß es nicht. Aber ich frage mich halt, was machen der 23./24.10 in dieser Aufstellung, wenn ausweislich meiner Akte nur EIN Termin stattgefunden hat und zwar am 25.10.2017.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#15

28.02.2018, 17:15

Ich kann aus der Berechnung nicht entnehmen, auf wieviele Geschäfte die Gesamtkosten jetzt verteilt worden sind. Auf drei, auf fünf? Seid Ihr eine der drei Akten vom 25.? Und welche Kosten werden denn nun tatsächlich bei Euch angemeldet?

Für Eure Sache allein dürften ja fiktiv 132,40 EUR anfallen. Mal unterstellt, dass die Reisekosten grds erstattungsfähig sind, würde ich mich über alles, was darunter bleibt, erstmal nicht beschweren.

(Der 23. und 24. tauchen in der Rechnung auf, weil der RA offenbar so gefahren ist:
23. Hamburg-Mannheim, TERMIN, Übernachtung,
24. Mannheim-Landau-Hannover, TERMIN, Übernachtung,
25. TERMIN, Hannover-Hamburg.
Die Gesamtkosten für diese Rundreise sind auf alle Termine, die während der Rundreise wahrgenommen wurden, im Verhältnis der fiktiven Einzelreisekosten aufzuteilen.)

Es wäre nur etwas gegen die Berechnung zu sagen, wenn am 25. tatsächlich 3 Termine in Hannover stattgefunden hätten, und Ihr nur einer davon seid. Dann wären für jeden dieser 3 Termine die fiktiven Kosten mit in die Berechnung einzustellen, und Euer Anteil würde noch weit geringer ausfallen.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17605
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#16

28.02.2018, 17:41

Danke für die Übermittlung der Abrechnung. Da wir von Dir jetzt auch wissen, dss es nur einen Termin gab, ist das Ganze jetzt auch ein wenig verständlicher. ;)

Also:

Grundsätzlich ist die Art und Weise, wie der Anwalt rechnet, (teilweise) richtig. Unverständlich ist, warum er am 23.10.2017 von Hamburg nach Mannheim gefahren ist. Denn nach seiner fiktiven Berechnung fand am 24.10.2017 ein Termin in Landau für seine Aktennummer 20006-16 statt. Aus diesem Grund ist er am 24.10.2017 auch noch von Mannheim nach Landau gefahren. Warum also hier zunächst ein "Zwischenstopp" in Mannheim stattgefunden hat, wäre klärungsbedürftig.

Falsch ist m.E. auch die Berechnung der fiktiven Kosten der Termine am 25.10.2017. Hier wurden wohl an dem Tag 3 Akten in Hannover verhandelt (seine Aktennummern 20038-15, 20235-14 und 00691-14). Deswegen können aber die fiktiven Reisekosten nicht x 3 genommen werden, sondern im Gegenteil: die Reisekosten von Hamburg nach Hannover sind durch 3 zu teilen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
uschi85
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 18.06.2013, 12:18
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: AnNoText

#17

28.02.2018, 18:17

Danke schon einmal für eure Antworten.

So wie ich das ganze verstanden habe aus seinem Antrag hat er am 25.10.17 3 Termine in Hannover wahrgenommen, wovon wir einer waren.

In seinem Antrag geltend macht er die 96 €.

Auch wenn dieser Betrag geringer ist als die fiktiven RK von 123 € geht es mir hier um das Prinzip.

Das LG hat wohl auch etwas bemängelt, mir liegt die Verfügung aber nicht vor und erreicht habe ich dort auch niemanden...

Also liege ich - wenn ich das richtig verstanden habe - mit meinem Bauchgefühl nicht ganz daneben?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#18

28.02.2018, 18:56

Du liegst nicht ganz daneben.

1. Die Kosten vom 23. sind fraglich, weil da kein Termin/Geschäft stattgefunden hat. Wenn das Privatvergnügen ist, dann müssen diese Kosten außen vor gelassen werden, da darf dann m.E. auch nur berechnet werden, was die Fahrt am 24. von Hamburg nach Hannover gekostet hätte.

2. Wenn am 25. 3 Termine stattgefunden haben, dann gab es insgesamt 4 Termine/Geschäfte, auf die die Reisekosten vom 24. und 25. zu verteilen wären. Der Anteil für Euren Termin müsste dann noch unter den jetzt berechneten 96 EUR liegen.
Antworten