Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu dem Thema Reisekostenverteilung.
Wir haben auf der Gegenseite sehr oft die selbe Kanzlei, die mitunter interessante Kostenanmeldungen bei Gericht stellt. Da wir dazu angehalten sind, diese richtig "auseinanderzunehmen" und ich mir irgendwie nicht ganz 100 % sicher bin, hier mein Problem:
Die Gegenseite macht die sog. Reisekostenverteilung gem. Vorbm. 7 Abs. 3 VV RVG geltend:
Diese sieht bei denen so aus:
Bsp:
1. Tatsächlich entstandene RK:
Termin 23.10.17 - Betrag x
Termin 24.10.17 - Betrag x
Termin 25.10.17 - Betrag x
Gesamtsumme X
2. Fiktive RK
Termin 24.10.17 - Betrag y
Termin 25.10.17 - Betrag y (* 3 Akten) = Betrag y
Gesamtsumme Y
3. Verteilung
24.10.17 = Betrag Gesamtsumme X / Betrag Gesamtsumme Y * Betrag y = Summe1
25.10.17 = Betrag Gesamtsumme X / Betrag Gesamtsumme Y * Betrag y (25.10.17) = Summe 2
Die Summe 2 schmeißen die dann in die Anmeldung.
So ... mal abgesehen davon, dass ich das persönlich mega unübersichtlich finde, besagt die Vorbm. 7 Abs. 3 VV RVG denn nicht, diese Rk-Verteilung wird vorgenommen, wenn ein RA bei dem selben oder einem anderen Gericht AM GLEICHEN TAG Termine wahrnimmt?
Ich hoffe, irgendjemand versteht, was ich meine und kann mir helfen sonst muss ich die Sachen leider verbrennen
Viele liebe Grüße
Reisekostenverteilung
- Anahid
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Sieht für mich aber so aus, als ob da an einem Tag mehrere Termine wahrgenommen wurden. Daher berechnen die doch für den 25.10.2017 die Reisekosten und geben an "3 Akten"). Heißt ja, dass die die Reisekosten dann durch 3 geteilt haben, oder?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ja an dem einen Tag sind 3 Akten mit drin, aber warum tauchen denn dann in dieser mega Berechnung 3 Terminstage auf und werden mit in die Berechnung reingenommen?Anahid hat geschrieben:Sieht für mich aber so aus, als ob da an einem Tag mehrere Termine wahrgenommen wurden. Daher berechnen die doch für den 25.10.2017 die Reisekosten und geben an "3 Akten"). Heißt ja, dass die die Reisekosten dann durch 3 geteilt haben, oder?
Müsste da nicht irgendwie berechnet werden, was bei getrennter Ausführung entstanden wäre und das dann verteilt werden etc. ? an EINEM TAG ? und nicht an 3 Tagen?
Also allein nach dem Beispiel im Enders verstehe ich nicht, was und vor allem WARUM das da so aufgeteilt wird. Vielleicht is das auch einfach nich mein Thema....
- Adora Belle
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Also in der Anmerkung steht nichts von Tagen:
Dient eine Reise mehreren Geschäften, sind die entstandenen Auslagen nach den Nummern 7003 bis 7006 nach dem Verhältnis der Kosten zu verteilen, die bei gesonderter Ausführung der einzelnen Geschäfte entstanden wären.
Tiefer mag ich in die Rechnung jetzt nicht einsteigen. Ich würde meine Reaktion ja davon abhängig machen, ob ich bei der Berechnung besser oder schlechter wegkomme.
Dient eine Reise mehreren Geschäften, sind die entstandenen Auslagen nach den Nummern 7003 bis 7006 nach dem Verhältnis der Kosten zu verteilen, die bei gesonderter Ausführung der einzelnen Geschäfte entstanden wären.
Tiefer mag ich in die Rechnung jetzt nicht einsteigen. Ich würde meine Reaktion ja davon abhängig machen, ob ich bei der Berechnung besser oder schlechter wegkomme.
- Soenny
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Ich weiß schon nicht, was die fiktiven Kosten da zu suchen haben, wenn tatsächlich welche angefallen sind
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Die brauchst Du um abzugleichen, welche Kosten bei getrennten Geschäftsreisen angefallen wären.
- Adora Belle
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Aber wenn die Gegenseite eine Reise unternommen hat, um am 23., 24. und 25. jeweils einen Termin wahrzunehmen, dann muss sie diese Gesamtkosten der einen Reise auf die einzelnen Geschäfte verteilen.
Beispiel, ganz grob:
Gesamtkosten für die 3-Tage-Reise sind 600 EUR.
Einzelkosten wären gewesen: Tag 1 300 EUR, Tag 2 300 EUR, Tag 3 300 EUR.
Die Gesamtkosten sind im Verhältnis 1:1:1 zu verteilen.
In jedem Verfahren können 200 EUR angemeldet werden.
Ich verstehe in der Ausgangsfrage nicht, wieso zunächst 3 Tage, und dann 2 Tage in die Berechnung einbezogen werden, und was das mit den 3 Akten bedeuten soll. Deshalb möchte ich mich damit nicht befassen. Aber grundsätzlich muss die Berechnung so wie oben erfolgen.
Beispiel, ganz grob:
Gesamtkosten für die 3-Tage-Reise sind 600 EUR.
Einzelkosten wären gewesen: Tag 1 300 EUR, Tag 2 300 EUR, Tag 3 300 EUR.
Die Gesamtkosten sind im Verhältnis 1:1:1 zu verteilen.
In jedem Verfahren können 200 EUR angemeldet werden.
Ich verstehe in der Ausgangsfrage nicht, wieso zunächst 3 Tage, und dann 2 Tage in die Berechnung einbezogen werden, und was das mit den 3 Akten bedeuten soll. Deshalb möchte ich mich damit nicht befassen. Aber grundsätzlich muss die Berechnung so wie oben erfolgen.
- Anahid
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An welchem Tag/welchen Tagen fand(en) denn der/die Termin(e) in dem Verfahren statt, in dem die Abrechnung eingereicht wurde?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.