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Voillzug des Polizei und Ordnungsbehördengesetztes

Verfasst: 27.02.2018, 10:48
von Nora
Unser Mandant hat eine Anhörung vor Erlass eines Leisungsbescheides (Vollzug des Polizei und Ordnungsbehördengesetztes
(POG) sowie der Straßenverkehrsordnung (STVO) wg. Abschleppen/Umsetzen seines KFZ bekommen.

Nach einem Schreiben von uns hat sich die Sache erledigt. Ich habe nach RVG 5100; 5101 und 5115 abgerechnet.

Die RS rechnet nun nach einem GW von 300,00 € und 2300 RVG ab.

Was ist richtig ?

Re: Voillzug des Polizei und Ordnungsbehördengesetztes

Verfasst: 27.02.2018, 11:39
von Adora Belle
Verwaltungsrecht jedenfalls. Der Gegenstandswert wird am wirtschaftlichen Interesse bemessen. Wenn es nur ums Umsetzen ging, dürften 300 EUR realistisch sein.