Drittwiderspruchsklage incl. Antrag auf einstweilige Einstel

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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alraune
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#1

27.02.2018, 10:47

Liebe RVG-Auskenner,

ich soll eine fremde Akte abrechnen. Es wurde durch uns Drittwiderspruchsklage erhoben und gleichzeitig ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Wege der einstweiligen Anordnung gestellt.

Über den Eilantrag wurde ewig nicht entschieden, dann gab es Termin zur mündlichen Verhandlung. Letztendlich erging ein Urteil, in dem sowohl die Klage als auch der Antrag auf einstweilige Einstellung ab- bzw. zurückgewiesen wurden. Es wurde der Streitwert auf 1.200.000,00 € festgesetzt.

Kann ich jetzt so gegenüber dem Mandanten abrechnen?

Gegenstandswert: 1.200.000,00 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 6.906,90 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 6.375,60 €
Verfahrensgebühr für Tätigkeit im Verfahren über Anträge auf einstw.
Einstellung oder Beschränkung der ZV und einstw. Einstellung des
Verfahrens und für Verhandlungen zw. Gläubiger und Schuldner mit
dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens § 13 RVG, Nr. 3311 Nr. 6
VV RVG 0,4 2.125,20 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 15.447,70 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 2.935,06 €
zu zahlender Betrag 18.382,76 €

Unsicher macht mich der <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, der zu VV 3311, 3312 Rdn. 36 sagt: "Werden Widersprüche gegen die Zwangsversteigerung durch Klage geltend gemacht, so handelt es sich um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, in denen sich die Gebühren nach VV 3100 ff. berechnen." Ist die Verfahrensgebühr Nr. 3311 Nr. 6 VV RVG hier ggf. fehl am Platz und müsste eine zweite Verfahrensgebühr Nr. 3100 abgerechnet werden?

Jede Hilfe ist willkommen.
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alraune
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#2

27.02.2018, 11:54

:schieb
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alraune
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#3

27.02.2018, 15:06

nochmal :schieb
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Anahid
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#4

27.02.2018, 17:17

Der Antrag auf Einstellung der ZV bildet mit der Vollstreckungsgegenklage eine Angelegenheit. Dafür gibt es keine gesonderte Gebühr.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

28.02.2018, 09:14

:thx
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