Abrechnung Verfahren vor Verwaltungsgericht
Verfasst: 23.02.2018, 08:45
Hallo meine Lieben intelligenten Kolleginnen
Ich benötige mal wieder eure Hilfe, da ich einen alten Fall, der vor meinem Eintritt in die Kanzlei eigentlich schon beendet war, jetzt abrechnen soll, da er aus den Untiefen der Schränke herausgezogen wurde.
Folgender Sachverhalt liegt dem ganzen Fall zugrunde bzw. ist der Verlauf:
• Klage zum VerwG MUC
wg. Aufhebung Kostenrechnung LRA sowie die zu Grunde liegende Ermahnung
• Kostenrechnung VerwG MUC kam mit GK von 213,00 EUR
• LRA teilt mit, dass Aufhebungsbescheid ergangen ist
• Wir erklären den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und beantragen die Kosten dem LRA bzw. Freistaat Bayern aufzuerlegen
• Beschluss VerwG MUC ergeht:
Verfahren wird eingestellt
Freistaat Bayern trägt die Kosten des Verfahrens
Streitwert wird auf 1.272,01 EUR festgesetzt
Meine allererste Frage: Hätte man damals gleich einen KFA machen sollen oder würdet ihr mir raten diesen jetzt noch zu machen oder einfach direkt mit dem LRA in Kontakt zu treten und unter Bezugnahme auf den Beschluss die Abrechnung bekannt geben?
Dann die wichtigste Frage: Was muss ich denn abrechnen
1,3 VG nach 3100 aus 1.272,01 EUR
Pauschale
MwSt
sowie die Gerichtskosten von 213,00 EUR
Ich bin leider im Gebührenrecht absolut unsicher, da ich in meiner alten Kanzlei die letzten 6 Jahre nur noch Zeitabrechnungen gemacht habe und ansonsten alles eine Gebührenabteilung erledigt hat
Ich benötige mal wieder eure Hilfe, da ich einen alten Fall, der vor meinem Eintritt in die Kanzlei eigentlich schon beendet war, jetzt abrechnen soll, da er aus den Untiefen der Schränke herausgezogen wurde.
Folgender Sachverhalt liegt dem ganzen Fall zugrunde bzw. ist der Verlauf:
• Klage zum VerwG MUC
wg. Aufhebung Kostenrechnung LRA sowie die zu Grunde liegende Ermahnung
• Kostenrechnung VerwG MUC kam mit GK von 213,00 EUR
• LRA teilt mit, dass Aufhebungsbescheid ergangen ist
• Wir erklären den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und beantragen die Kosten dem LRA bzw. Freistaat Bayern aufzuerlegen
• Beschluss VerwG MUC ergeht:
Verfahren wird eingestellt
Freistaat Bayern trägt die Kosten des Verfahrens
Streitwert wird auf 1.272,01 EUR festgesetzt
Meine allererste Frage: Hätte man damals gleich einen KFA machen sollen oder würdet ihr mir raten diesen jetzt noch zu machen oder einfach direkt mit dem LRA in Kontakt zu treten und unter Bezugnahme auf den Beschluss die Abrechnung bekannt geben?
Dann die wichtigste Frage: Was muss ich denn abrechnen
1,3 VG nach 3100 aus 1.272,01 EUR
Pauschale
MwSt
sowie die Gerichtskosten von 213,00 EUR
Ich bin leider im Gebührenrecht absolut unsicher, da ich in meiner alten Kanzlei die letzten 6 Jahre nur noch Zeitabrechnungen gemacht habe und ansonsten alles eine Gebührenabteilung erledigt hat