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Re: Streitwert Geschäftsführer Arbeitsrecht

Verfasst: 07.03.2024, 09:19
von Anahid
Ja Moment....der Abgleich greift aber doch nur dann, wenn die beiden Einzelgebühren eine 1,0 nach dem Gesamtstreitwert übersteigen. Das ist doch aber - kurz überschlagen - hier gar nicht der Fall. Damit wären dann die beiden Einzelgebühren zu erheben. Die beiden Einzelgebühren müssten knapp über 6.000 € liegen, während eine 1,0 aus dem Gesamtstreitwert über 21.000 € liegt.

Re: Streitwert Geschäftsführer Arbeitsrecht

Verfasst: 07.03.2024, 10:48
von Croata
Vielen Dank, Anahid! Das sehe ich auch so. Ich hätte den Abgleich aber mal in Klammern setzen können, damit es nicht zu Missverständnissen führt. :-)