Re: Streitwert Geschäftsführer Arbeitsrecht
Verfasst: 07.03.2024, 09:19
Ja Moment....der Abgleich greift aber doch nur dann, wenn die beiden Einzelgebühren eine 1,0 nach dem Gesamtstreitwert übersteigen. Das ist doch aber - kurz überschlagen - hier gar nicht der Fall. Damit wären dann die beiden Einzelgebühren zu erheben. Die beiden Einzelgebühren müssten knapp über 6.000 € liegen, während eine 1,0 aus dem Gesamtstreitwert über 21.000 € liegt.