Streitwert Geschäftsführer Arbeitsrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Croata
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#11

23.02.2024, 12:05

Hallo, zu dem obigen Fall habe ich eine Frage:

Wenn dem Rechtsstreit jetzt 9 weitere Parteien, die wir auch vertreten, zum Zwecke des Vergleichsabschlusses beitreten (also keine Streitverkündung), dann ändert das doch nichts an den Gerichtskosten oder? :kopfkratz

Es entsteht die 1,0 aus dem Verfahrenswert und eine 0,25 aus dem Vergleichsmehrwert (aber nicht höher als 1,0 aus dem Gesamtwert)?
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#12

26.02.2024, 12:18

Die Anzahl der Parteien hat auf die Gerichtskosten keinen Einfluss.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Croata
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#13

29.02.2024, 08:16

Vielen Dank! :-)
Croata
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#14

06.03.2024, 08:26

Hallo,

ich hätte nochmal eine Frage zu dieser Sache. Der Verfahrenswert soll auf 50.000 und der Vergleichsmehrwert auf 5.000.000 festgesetzt werden (fiktive Zahlen). Würden dann diese Gerichtsgebühren anfallen:

1,0 Nr. 1211 GKG aus 50.000
0,25 Nr. 1900 GKG aus 5.000.000
Abgleich: nicht mehr als 1,0 aus 5.050.000

In dem Verfahren ist bislang nicht viel passiert: Klage, Verteidigungsanzeige, unser Vergleichsvorschlag mdB um Feststellung und Beitritt 9 Beteiligter zum Vergleichsabschluss, daraufhin gerichtlicher Vergleichsvorschlag, Annahme aller Parteien, Stellungnahmen zum Vergleichsmehrwert.

Wenn im Vergleich die Rede von "Kosten des Rechtsstreits" ist, dann umfasst das auch die Kosten dieses Prozessvergleichs oder?

LG
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#15

06.03.2024, 09:54

Wo nimmst Du den Abgleich her? Nr. 1900 GKG ist eine eigenständige Gebühr.

Die Kosten des Rechtsstreits sind die Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten (einschließlich Einigung).
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#16

06.03.2024, 10:17

Vielen Dank! Den Abgleich habe ich gemäß § 36 Abs. 3 GKG gemacht. Das kenn ich tatsächlich nur aus dem damaligen Fachwirtkurs. In der Praxis hatte ich das leider noch nie.
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#17

06.03.2024, 11:12

Mal ne ganz andere Frage: Ist das nicht ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht? Dann wäre Deine Berechnung falsch, weil wir uns dann in Teil 8 des GKG bewegen.
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#18

06.03.2024, 11:27

Es ist vor dem Landgericht, es geht um die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführer.
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#19

06.03.2024, 12:06

Hattest Du auch in Deinem ersten Post geschrieben. :patsch
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Croata
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#20

06.03.2024, 15:06

Kein Problem. Hast Du das mit dem Abgleich bei Gerichtskosten zufällig schon mal mitbekommen?

Mir wäre hier aber nur wichtig zu wissen, dass keine 1,0 aus diesem Gesamtwert genommen werden darf, sondern nur eine 0,25 aus dem Vergleichsmehrwert. Eine 1,0 aus diesem Gesamtwert wäre eine Katastrophe... :augenreib
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