Hallo, zu dem obigen Fall habe ich eine Frage:
Wenn dem Rechtsstreit jetzt 9 weitere Parteien, die wir auch vertreten, zum Zwecke des Vergleichsabschlusses beitreten (also keine Streitverkündung), dann ändert das doch nichts an den Gerichtskosten oder?
Es entsteht die 1,0 aus dem Verfahrenswert und eine 0,25 aus dem Vergleichsmehrwert (aber nicht höher als 1,0 aus dem Gesamtwert)?
Streitwert Geschäftsführer Arbeitsrecht
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 160
- Registriert: 12.10.2012, 17:03
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
Hallo,
ich hätte nochmal eine Frage zu dieser Sache. Der Verfahrenswert soll auf 50.000 und der Vergleichsmehrwert auf 5.000.000 festgesetzt werden (fiktive Zahlen). Würden dann diese Gerichtsgebühren anfallen:
1,0 Nr. 1211 GKG aus 50.000
0,25 Nr. 1900 GKG aus 5.000.000
Abgleich: nicht mehr als 1,0 aus 5.050.000
In dem Verfahren ist bislang nicht viel passiert: Klage, Verteidigungsanzeige, unser Vergleichsvorschlag mdB um Feststellung und Beitritt 9 Beteiligter zum Vergleichsabschluss, daraufhin gerichtlicher Vergleichsvorschlag, Annahme aller Parteien, Stellungnahmen zum Vergleichsmehrwert.
Wenn im Vergleich die Rede von "Kosten des Rechtsstreits" ist, dann umfasst das auch die Kosten dieses Prozessvergleichs oder?
LG
ich hätte nochmal eine Frage zu dieser Sache. Der Verfahrenswert soll auf 50.000 und der Vergleichsmehrwert auf 5.000.000 festgesetzt werden (fiktive Zahlen). Würden dann diese Gerichtsgebühren anfallen:
1,0 Nr. 1211 GKG aus 50.000
0,25 Nr. 1900 GKG aus 5.000.000
Abgleich: nicht mehr als 1,0 aus 5.050.000
In dem Verfahren ist bislang nicht viel passiert: Klage, Verteidigungsanzeige, unser Vergleichsvorschlag mdB um Feststellung und Beitritt 9 Beteiligter zum Vergleichsabschluss, daraufhin gerichtlicher Vergleichsvorschlag, Annahme aller Parteien, Stellungnahmen zum Vergleichsmehrwert.
Wenn im Vergleich die Rede von "Kosten des Rechtsstreits" ist, dann umfasst das auch die Kosten dieses Prozessvergleichs oder?
LG
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17916
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Wo nimmst Du den Abgleich her? Nr. 1900 GKG ist eine eigenständige Gebühr.
Die Kosten des Rechtsstreits sind die Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten (einschließlich Einigung).
Die Kosten des Rechtsstreits sind die Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten (einschließlich Einigung).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17916
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Mal ne ganz andere Frage: Ist das nicht ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht? Dann wäre Deine Berechnung falsch, weil wir uns dann in Teil 8 des GKG bewegen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 160
- Registriert: 12.10.2012, 17:03
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
Kein Problem. Hast Du das mit dem Abgleich bei Gerichtskosten zufällig schon mal mitbekommen?
Mir wäre hier aber nur wichtig zu wissen, dass keine 1,0 aus diesem Gesamtwert genommen werden darf, sondern nur eine 0,25 aus dem Vergleichsmehrwert. Eine 1,0 aus diesem Gesamtwert wäre eine Katastrophe...
Mir wäre hier aber nur wichtig zu wissen, dass keine 1,0 aus diesem Gesamtwert genommen werden darf, sondern nur eine 0,25 aus dem Vergleichsmehrwert. Eine 1,0 aus diesem Gesamtwert wäre eine Katastrophe...