Streitwert Geschäftsführer Arbeitsrecht
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja Moment....der Abgleich greift aber doch nur dann, wenn die beiden Einzelgebühren eine 1,0 nach dem Gesamtstreitwert übersteigen. Das ist doch aber - kurz überschlagen - hier gar nicht der Fall. Damit wären dann die beiden Einzelgebühren zu erheben. Die beiden Einzelgebühren müssten knapp über 6.000 € liegen, während eine 1,0 aus dem Gesamtstreitwert über 21.000 € liegt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.