Streitwert Geschäftsführer Arbeitsrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
selina09
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#1

21.02.2018, 10:58

Hallo.... ich glaube, dass es hier echt sehr helle Köpfe unter euch gibt. :wink2

Ich brauche dringend jemand, der mir die Streitwerte im einem arbeitsgerichtlichen Verfahren im Bezug auf den Geschäftsführer benennen kann.
Wir sind Beklagtepartei und haben den Prozess mit Vergleich beendet. Nun sind die Klageanträge der Gegenseite so wild geschrieben, dass mir ganz schwarz wird.
Das Gericht will den Streitwert "vorraussichtlich" auf 250.000,00 € festsetzten. Nun fehlen nach meiner Rechnung aber 250.000,00 Euro!!!!

Bitte, wer kann mir da weiter helfen :thx
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#2

21.02.2018, 11:06

Die gibt es sicher, aber hellsehen können auch die hellsten Köpfe nicht. ;)
selina09
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#3

21.02.2018, 11:10

Feststellung: dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde
dass die Kündigung unwirksam ist
dass die Abberufung als Geschäftsführer unwirksam ist
dass das Arbeitsverhältnist unverändert fortbesteht
dass eine Weiterbeschäftigung über die Kündigungsfrist hinaus
dass ein Zwischenzeugnis erstellt wird

So aber jetzt
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naylu
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#4

21.02.2018, 12:33

Ich denke, das Gericht setzt hier das dreifache Jahresgehalt des GF an.
selina09
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#5

21.02.2018, 13:14

naylu hat geschrieben:Ich denke, das Gericht setzt hier das dreifache Jahresgehalt des GF an.
Ich habe hier: 1). das 3 1/2 fache des Jahresgehaltes (Gehalt+Provision) für die Unwirksamkeit der Kündigung
2.) den 3 Jährigen Jahresbetrag für die Abberufung des Geschäftsführes
3.) Weiterbeschäftigungsanspruch: 1 Monatsgehalt
4.) Erstellung Zwischenzeugnis: 1/2 Monatsgehalt

Kann das so hinkommen?????
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naylu
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#6

21.02.2018, 13:32

Punkt 1., 3., 4. Ja, das stimmt.
Zu 2. kann ich leider nichts sagen.
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#7

21.02.2018, 14:07

selina09 hat geschrieben:
naylu hat geschrieben:Ich denke, das Gericht setzt hier das dreifache Jahresgehalt des GF an.
Ich habe hier: 1). das 3 1/2 fache des Jahresgehaltes (Gehalt+Provision) für die Unwirksamkeit der Kündigung abzgl. 20 % - kannst Du hier nachlesen
2.) den 3 Jährigen Jahresbetrag für die Abberufung des Geschäftsführes richtig
3.) Weiterbeschäftigungsanspruch: 1 Monatsgehalt richtig
4.) Erstellung Zwischenzeugnis: 1/2 Monatsgehalt Dem kann ich so nicht folgen. Wurde hilfsweise Antrag auf die Erstellung eines Endzeugnisses gestellt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#8

21.02.2018, 14:26

Danke euch allen für die Hilfe
Croata
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#9

28.01.2024, 14:24

Hallo :wink1

meine Frage passt hier gut rein. Ich habe Probleme mit einer Streitwertberechnung. Es geht um ein Verfahren vor dem Landgericht. Kläger ist der GF unserer Mandantin, der auf Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses klagt. Als Streitwert hat der Kläger das dreifache Jahresentgelt (§ 42 Abs. 1 S. 1 GKG), aber reduziert auf 3 Monate, weil die Restvertragslaufzeit kürzer gewesen wäre als der Zeitraum, der bei dem Regelstreitwert anzunehmen wäre, angenommen. Also statt dem dreifachen Jahresentgelt, hat man hier das dreimonatige Gehalt als Streitwert angegeben. Das Gericht hat es dann vorläufig so festgesetzt.

Mehr als die Klage, Verfügung schriftliches Vorverfahren, vorläufiger Streitwertbeschluss und unsere Verteidigungsanzeige ist hier bisher nicht passiert. Die Parteien wollen nun einen Vergleich abschließen, in den noch viele verschiedene Dinge mit einfließen soll. Unter anderem soll unsere Mandantin die Kosten des Rechtsstreits (Gerichtskosten, gerichtliche und außergerichtliche RA-Kosten, Kosten des Vergleichs) tragen. Diesen Betrag müssen wir nun ausrechnen.

Folgende Punkte sollen im Vergleich geregelt werden:

1. Beendigungsdatum Anstellungsverhältnis --> rechtshängig; Streitwert wie oben genannt (ggf. mit 20%-igem Abschlag)
2. Restliche Vergütung für die letzten 3 Monate (beziffert) --> ich meine, dass das zu Ziff. 1 gehört und daher den Streitwert nicht erhöht, weil sich das doch logischerweise sowieso mit der Beendigung so erledigen würde oder?
3. Variable Vergütung für das letzte Jahr (beziffert) --> auch hier meine ich, dass das zu Ziff. 1 gehört
4. Entschädigung für unterbliebene Zur-Verfügung-Stellung eines Dienstwagens (beziffert) --> Vergleichsmehrwert (in Höhe des bezifferten Betrages)
5. Erhobene Vorwürfe sollen fallen gelassen werden; GF soll Entlastung für seine Tätigkeit als GF erteilt werden; Verzicht auf sämtliche gegenwärtigen und künftigen, bekannten und unbekannten Ansprüche aus der GF-Tätigkeit --> hier bin ich überfragt
6. Erteilung Endzeugnis --> Vergleichsmehrwert; 1 Bruttomonatsgehalt
7. Einigung über kein Wettbewerbsverbot --> das würde ich beim Streitwert unberücksichtigt lassen
8. Alle Ansprüche mit Vergleich erledigt --> das würde ich beim Streitwert unberücksichtigt lassen
9. Erstattung Kosten des vormaligen RA der Gegenseite (beziffert) --> Vergleichsmehrwert
10. Kostentragungsregelung --> das würde ich beim Streitwert unberücksichtigt lassen
11. Salvatorische Klausel --> das würde ich beim Streitwert unberücksichtigt lassen
12. Rechtsstreit erledigt --> das würde ich beim Streitwert unberücksichtigt lassen

Folgende Fragen habe ich mir hier gestellt:

1. Müsste hier nicht auch noch ein Abschlag von 20% auf den vorläufig festgesetzten Streitwert vorgenommen werden, weil es sich um eine positive Feststellungsklage handelt?
2. Welcher der im Vergleich genannten Punkte beeinflusst den Streitwert, also was davon bildet den Vergleichsmehrwert? Vor allem Ziffer 5 bereitet mir Probleme.
3. Wenn es hier einen Vergleichsmehrwert gibt, dann müsste das Gericht doch noch eine 0,25 Gebühr nach Nr. 1900 VV GKG abrechnen oder?
4. Woher soll ich eigentlich wissen, was genau die Gegenseite außergerichtlich abgerechnet hat?! Das sollte ich doch vorher erfragen, bevor ich so eine Kostentragungsregelung treffe oder? :kopfkratz Man sollte sich doch generell erstmal die Beträge durchgeben, bevor man den Vergleich abschließt, sonst riskiert man doch noch einen Steit wegen der Kosten... Wie macht man das denn sonst so? :oops:

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

:thx
Croata
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#10

16.02.2024, 16:05

Hello, ich wollte das Thema nochmal in Erinnerung rufen :oops:
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