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Einigungsgebühr aus welchem Gegenstandswert?

Verfasst: 19.02.2018, 09:06
von AzubineNRW
Guten Morgen,

mal wieder ist keiner da, den ich fragen könnte.

Es geht um einen PKW-Unfall. Der von der gegn. Versicherung gezahlte Erstattungsanspruch beträgt rund 3700 Euro.
Streitig sind 27 Euro, die die Versicherung laut meinem Chef erstatten müsste, aber nicht macht.
Die MAndantschaft will kleinbei geben. Nehme ich nun für die Einigungsgebühr 27 Euro Gegenstandswert oder 3700 Euro?

Danke sehr.

Re: Einigungsgebühr aus welchem Gegenstandswert?

Verfasst: 19.02.2018, 09:20
von icerose
Gegenstandswert ist der, was streitig ist - und nicht der, auf was sich geeinigt wurde oder was gezahlt wurde.

Re: Einigungsgebühr aus welchem Gegenstandswert?

Verfasst: 19.02.2018, 09:22
von Sonnenkind
Hallo Azubine NRW

Für was soll hier eine Einigungsgebühr abgerechnet werden?

Re: Einigungsgebühr aus welchem Gegenstandswert?

Verfasst: 19.02.2018, 09:23
von Jenna
Nach deinen bisherigen Schilderungen sehe ich hier für eine Einigungsgebühr keine Grundlage.
Der Mandant gibt zwar nach, aber eine Einigung ist dadurch nicht zustande gekommen.

Außerdem: Wenn eine Einigungsgebühr abgerechent wird, dann nach dem Verfahrenswert und nicht nach dem worauf man sich geeinigt hat.

Ich würde hier nur die Geschäftsgebühr nach 2300 VV RVG nach dem Wert abrechnen, den die Versicherung tatsächlich gezahlt hat.

Re: Einigungsgebühr aus welchem Gegenstandswert?

Verfasst: 19.02.2018, 10:18
von AliceImWunderland
Ich sehe hier ebenfalls keine Einigungsgebühr, sondern nur die Geschäftsgebühr nach 2300 VV aus 3.700,00 Euro.

Re: Einigungsgebühr aus welchem Gegenstandswert?

Verfasst: 20.02.2018, 20:32
von Maija
Sehe ich auch so, nur eine GG ist angefallen, aber keine Einigungsgebühr.