Einigungsgebühr aus welchem Gegenstandswert?
Verfasst: 19.02.2018, 09:06
Guten Morgen,
mal wieder ist keiner da, den ich fragen könnte.
Es geht um einen PKW-Unfall. Der von der gegn. Versicherung gezahlte Erstattungsanspruch beträgt rund 3700 Euro.
Streitig sind 27 Euro, die die Versicherung laut meinem Chef erstatten müsste, aber nicht macht.
Die MAndantschaft will kleinbei geben. Nehme ich nun für die Einigungsgebühr 27 Euro Gegenstandswert oder 3700 Euro?
Danke sehr.
mal wieder ist keiner da, den ich fragen könnte.
Es geht um einen PKW-Unfall. Der von der gegn. Versicherung gezahlte Erstattungsanspruch beträgt rund 3700 Euro.
Streitig sind 27 Euro, die die Versicherung laut meinem Chef erstatten müsste, aber nicht macht.
Die MAndantschaft will kleinbei geben. Nehme ich nun für die Einigungsgebühr 27 Euro Gegenstandswert oder 3700 Euro?
Danke sehr.