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Stimmt die Rechnung? (keine Anrechnung?)

Verfasst: 13.02.2018, 14:55
von Sveta
Hallo ans Forum,

es wurde ein Vergleich geschlossen, wonach sich die Sache durch Zahlung eines Betrages erledigt.
Sache ist bei Gericht anhängig, Termin fand statt.

Im Vergleich wurde aber nicht genau dargelegt, dass die Zahlung des pauschalen Betrages auch die mit eingeklagte GG beinhaltet.

Laut Schneider kann sich somit der erstattungspflichtige Gegner nicht auf die Anrechnung berufen.

Ich mache also VG, TG und EG dort geltend ohne Anrechnung.

Jetzt bin ich aber wirklich unsicher wegen der Rechnung an Mandanten. Hier auch ohne Anrechnung?
Meine Rechnung sieht aus:

GG

VG
TG
EG
Postauslagen


... Ist das richtig so?

Liebe Grüße
Sveta

Re: Stimmt die Rechnung? (keine Anrechnung?)

Verfasst: 13.02.2018, 15:03
von mücki
Hallo,

ich kenne ja den Vergleichstext nicht aber grundsätzlich gilt:

Gegenüber dem Mdt. (der ja Kostenschuldner ist) muss immer angerechnet werden.

Gegenüber der Gegenseite musst du m.E. nur anrechnen, wenn diese entweder die GG schon ausgeglichen hat oder zur vollständigen Zahlung verurteilt wurde.

Re: Stimmt die Rechnung? (keine Anrechnung?)

Verfasst: 13.02.2018, 15:13
von Sveta
Sie wurde nicht zur vollständigen Zahlung verurteilt. Es gibt einen Vergleich.

Es würde bedeuten, dass wir die hälftige VG verdienen, der Mandant diese halbe VG auch zahlt, jedoch vom Gegner die ganze VG erstattet bekommt. Der Mandant macht also einen Gewinn.

Kann das sein?

Re: Stimmt die Rechnung? (keine Anrechnung?)

Verfasst: 13.02.2018, 15:37
von Adora Belle
Ihr dürft nicht mehr als (ganze GG + halbe VG) oder (halbe GG + ganze VG) verdienen. Wenn der Mandant schon die ganze GG an Euch gezahlt hat, dann schuldet er nur noch die halbe VG. Wieviel von diesem Gesamtbetrag er dann von der Gegenseite zurückerhält, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Re: Stimmt die Rechnung? (keine Anrechnung?)

Verfasst: 14.02.2018, 09:14
von mücki
Adora Belle hat geschrieben:Ihr dürft nicht mehr als (ganze GG + halbe VG) oder (halbe GG + ganze VG) verdienen. Wenn der Mandant schon die ganze GG an Euch gezahlt hat, dann schuldet er nur noch die halbe VG. Wieviel von diesem Gesamtbetrag er dann von der Gegenseite zurückerhält, steht auf einem ganz anderen Blatt.
:zustimm

Heißt im Klartext:

Da es sich bei der von euch im Klageverfahren geltend gemachten GG um eine Nebenforderung handelt, würde ich davon ausgehen, dass mit dem Vergleich lediglich der Hauptsacheanspruch "abgehandelt" wurde. Das würde (theoretisch) erstmal folgendes bedeuten:

GS:
VG + TG + EG + PTP + USt (sofern keine Vorsteuerabzugsberechtigung)

Mdt.:
GG + VG - 1/2 GG + TG + EG + PTP + USt

Euer Mandant macht also keinen Gewinn, sondern Minus (nämlich i.H. der hälftigen GG oder auch mehr, je nachdem wie hoch eure GG war).

Normalerweise enthält so ein Vergleich aber auch immer eine Kostenregelung (Quotelung im Verhältnis Obsiegen/Unterliegen, Kostenaufhebung usw. usw. usw.). Diese Regelungen "entscheiden" ob und ggf. welche Gebühren ihr von der Gegenseite erstattet verlangen könnt. Da du aber zu der Kostenregelung nichts sagst, wird dir momentan niemand sagen können, welche Kosten die GS letztlich erstatten muss (oder auch nicht).