Parteikosten im Rahmen der Rechtsschutzversicherung ?
Verfasst: 13.02.2018, 12:04
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
ich habe unlängst eine Abrechnung mit einer Rechtsschutzversicherung vorgenommen. Diese beinhaltete u.a. Einwohnermeldeamtskosten. Die Rechtsschutzversicherung teilte nunmehr mit, dass Kosten für Registerauszüge, Einwohnermeldeamtsanfragen etc. als Parteikosten im Rahmen der Rechtsschutzversicherung nicht erstattungsfähig seien.
Diesen Einwand habe ich bislang noch nie von einer Rechtsschutzversicherung erhalten und würde mich freuen, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen hierzu und Eure Meinung mitteilen könntet.
viele Grüße
Anlise
ich habe unlängst eine Abrechnung mit einer Rechtsschutzversicherung vorgenommen. Diese beinhaltete u.a. Einwohnermeldeamtskosten. Die Rechtsschutzversicherung teilte nunmehr mit, dass Kosten für Registerauszüge, Einwohnermeldeamtsanfragen etc. als Parteikosten im Rahmen der Rechtsschutzversicherung nicht erstattungsfähig seien.
Diesen Einwand habe ich bislang noch nie von einer Rechtsschutzversicherung erhalten und würde mich freuen, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen hierzu und Eure Meinung mitteilen könntet.
viele Grüße
Anlise