Abrechnung Klageentwurf
Verfasst: 08.02.2018, 17:58
Huhu,
was würdet ihr mit dem Mandanten abrechnen, wenn ihr für ihn auftragsgemäß einen Klageentwurf fertigt und er diesen aber selbstständig ans Gericht verschickt, weil er sich kümmern will. Eine 0,8 VG gem. 3101 V RVG?
Und noch eine andere Frage: PKH-Prüfungsverfahren, PKH wird abgelehnt, es wird Beschwerde eingelegt, die auch keinen Erfolg hat. Was nehm ich hier als Streitwert? Den Wert der Hauptforderung, der eingeklagt worden wäre, wenn PKH bewilligt worden wäre? Und ich könnte doch hier eine 0,5 VG abrechnen oder?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
LG Tine
was würdet ihr mit dem Mandanten abrechnen, wenn ihr für ihn auftragsgemäß einen Klageentwurf fertigt und er diesen aber selbstständig ans Gericht verschickt, weil er sich kümmern will. Eine 0,8 VG gem. 3101 V RVG?
Und noch eine andere Frage: PKH-Prüfungsverfahren, PKH wird abgelehnt, es wird Beschwerde eingelegt, die auch keinen Erfolg hat. Was nehm ich hier als Streitwert? Den Wert der Hauptforderung, der eingeklagt worden wäre, wenn PKH bewilligt worden wäre? Und ich könnte doch hier eine 0,5 VG abrechnen oder?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
LG Tine