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schriftliches Vorverfahren §276 ZPO

Verfasst: 08.02.2018, 10:22
von Tiffi12
Hallo zusammen,

steh gerade etwas auf dem Schlauch...

Wir sind in das streitige Verfahren übergegangen. Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet nach § 276 ZPO. Ein Termin zum Gütetermin wurde bestimmt. Die Forderung ist allerdings durch die Gegenseite beglichen worden, sodass wir auf Weisung unseres Mandanten die Klage zurückgenommen haben. Der Termin hat nicht stattfefunden. Nicht verbrauchte Gerichtskosten sollten zurück erstattet werden.

Meine Frage nun: Bekommen wir eine Terminsgebühr???

Vielen Dank im Voraus!!

Re: schriftliches Vorverfahren §276 ZPO

Verfasst: 08.02.2018, 10:30
von sansibar
Nö, es gibt ja keine ENTSCHEIDUNG nach 276, sondern ihr habt die Klage zurückgenommen.

Re: schriftliches Vorverfahren §276 ZPO

Verfasst: 08.02.2018, 10:38
von Tiffi12
Schade :(
aber trotzdem Danke!