schriftliches Vorverfahren §276 ZPO
Verfasst: 08.02.2018, 10:22
Hallo zusammen,
steh gerade etwas auf dem Schlauch...
Wir sind in das streitige Verfahren übergegangen. Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet nach § 276 ZPO. Ein Termin zum Gütetermin wurde bestimmt. Die Forderung ist allerdings durch die Gegenseite beglichen worden, sodass wir auf Weisung unseres Mandanten die Klage zurückgenommen haben. Der Termin hat nicht stattfefunden. Nicht verbrauchte Gerichtskosten sollten zurück erstattet werden.
Meine Frage nun: Bekommen wir eine Terminsgebühr???
Vielen Dank im Voraus!!
steh gerade etwas auf dem Schlauch...
Wir sind in das streitige Verfahren übergegangen. Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet nach § 276 ZPO. Ein Termin zum Gütetermin wurde bestimmt. Die Forderung ist allerdings durch die Gegenseite beglichen worden, sodass wir auf Weisung unseres Mandanten die Klage zurückgenommen haben. Der Termin hat nicht stattfefunden. Nicht verbrauchte Gerichtskosten sollten zurück erstattet werden.
Meine Frage nun: Bekommen wir eine Terminsgebühr???
Vielen Dank im Voraus!!