Anrechung Geschäftsgeb. Kfa

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Jenine98
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#1

07.02.2018, 13:07

Hallo zusammen,

mal eine Frage: Wir sind Beklagte, die Klage des Klägers wurde vollst. abgewiesen sprich wir haben gewonnen. Muss ich jetzt beim KFA die Geschäftsgebüher anrechnen lassen?
Sonnenblume1804
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#2

07.02.2018, 13:20

Nein, musst Du nicht :-)
Silke88
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#3

07.02.2018, 14:41

Nein, musst du nicht, ich würde allerdings die vorgerichtlichen Kosten (da dann halt nur ne 0,65 Gebühr) beim Kläger anfordern.
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Adora Belle
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#4

07.02.2018, 14:45

Mit welcher Anspruchsgrundlage?
Silke88
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#5

07.02.2018, 14:48

Naja, das Gericht hat ja entschieden, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Ich würde die vorgerichtlichen Kosten beim Schuldner (oder dessen RA) einfordern mit genau dieser Begründung.
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#6

07.02.2018, 14:51

Das Gericht entscheidet nur über gerichtlich angefallene Kosten. Die KGE kann man nicht einfach übertragen. Für die Erstattung vorgerichtlicher Kosten des Beklagten gibt es in der Regel (mit ganz wenigen Ausnahmen) keine Anspruchsgrundlage.
Silke88
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#7

07.02.2018, 14:54

Die kann ich aber grundsätzlich auch einklagen und das wird der Kostenschuldner vermeiden. Er wird wohl wenig Gründe finden, warum er die vorgerichtlichen Kosten nicht erstatten sollte.

Am besten wäre hier gewesen, die Erstattung der vorgerichtlichen Kosten im Verfahren zu beantragen. Das wurde halt versäumt.
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#8

07.02.2018, 15:17

Das geht nicht auf Beklagtenseite. Da müsste man ja Widerklage erheben. Du bist hier grad völlig auf der falschen Spur.
Silke88
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#9

07.02.2018, 15:24

:kopfkratz Stimmt. Das ginge nur mit Widerklage. Sorry... :patsch

Aber ich bin trotzdem der Meinung, dass Sie hier die vorgerichtlichen Kosten einklagen könnte und deshalb würde ich es zumindest mit einem Schreiben versuchen. Entweder er zahlt oder eben nicht. Besser als wenn es der Mandant bezahlen muss....

Es sei denn, er hat ne RSV :yeah
Sonnenblume1804
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#10

07.02.2018, 15:47

Silke88 hat geschrieben::kopfkratz Stimmt. Das ginge nur mit Widerklage. Sorry... :patsch

Aber ich bin trotzdem der Meinung, dass Sie hier die vorgerichtlichen Kosten einklagen könnte und deshalb würde ich es zumindest mit einem Schreiben versuchen. Entweder er zahlt oder eben nicht. Besser als wenn es der Mandant bezahlen muss....

Es sei denn, er hat ne RSV :yeah
Ich glaube Du bist irgendwie grad aus dem Konzept. Die obige Frage lautet, wie das auf der Beklagtenseite aussieht und auf der Beklagtenseite muss KEINE Anrechnung erfolgen. Um an die außergerichtlichen Kosten zu kommen müsste hier Widerklage erhoben werden, die aber keine Aussicht auf Erfolgt haben wird, da hier die Anspruchsgrundlage fehlt.

LG:-)
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