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Zurückverweisung an I. Instanz, Gebühren

Verfasst: 07.02.2018, 12:42
von Randfichte72
Hallo zusammen,

wir haben einen Rechtsstreit vor dem LG geführt. Die Gegenseite hat nach ergangenem Urteil Berufung eingelegt, II. Instanz beim OLG. OLG hat Sache zurückverwiesen an LG, da es das Urteil für falsch hält.
Verfahren vor dem LG nach Zurückverweisung endete mit Urteil nach mündlicher Verhandlung.

Ich habe mich beim RVG Enders schlau gemacht: 1,2 Terminsgebühr, 7002, 7008 für das Verfahren nach Zurückverweisung. Richtig?
Da steht auch etwas mit Grundurteil - und nur dann neuer gebührenrechtlicher Rechtszug.... - Ich bin verwirrt!

LG Randfichte

Re: Zurückverweisung an I. Instanz, Gebühren

Verfasst: 07.02.2018, 13:47
von pitz

Re: Zurückverweisung an I. Instanz, Gebühren

Verfasst: 09.02.2018, 10:58
von suzette
Randfichte72 hat geschrieben: 1,2 Terminsgebühr, 7002, 7008 für das Verfahren nach Zurückverweisung.
genauso mache ich das auch immer

also insgesamt:

LG 1,3 VG + 1,2 TG
OLG 1,6 VG + 1,2 TG (wenn es denn eine Verhandlung gab)
wieder LG: 1,2 TG

Re: Zurückverweisung an I. Instanz, Gebühren

Verfasst: 07.12.2023, 09:52
von PeachyCJ
Hallo Kollegen und Kolleginnen,

ich bin nun auch bei einer Abrechnung dabei wo es eine Zurückverweisung gab. So an sich ist bei mir der Knoten geplatzt nun kommt ein ABER :kopfkratz

Ich habe nun verschiedene Streitwerte.

I. Instanz sind es 8.123,16 €
Bei der Zurückverweisung sind es 7.723,16 €. (Die Berufung lasse ich nun mal raus)

Wenn ich nun die Verfahrensgebühr aus dem I. Verfahren anrechne bleibt bei mir ein Minus. Verrechne ich das weiter mit der Terminsgebühr?

Bei mir sieht es nun so aus: (Berechnung aus dem alten RVG)

Verfahrensgebühr 592,80 € (SW: 7.723,16 €)
Anrechnung - 659,10 € (SW: 8.123,16 €)

verbleibende VG - 66,30 €
Terminsgebühr 547,20 €
PTE 20,00 €
19% MwSt 95,17 €
Gesamt 596,07 €

Danke für eure Hilfe und ich hoffe es ist verständlich was ich geschrieben habe.

Re: Zurückverweisung an I. Instanz, Gebühren

Verfasst: 11.12.2023, 12:36
von Anahid
Einmal angefallene Gebühren fallen nicht weg. Wenn also die VG erst nach einem Streitwert von 8.123,16 € berechnet wurde, dann bleibt es dabei. Du bekommst bei Zurückverweisung die VG nicht noch einmal, es sei denn, der Streitwert hat sich erhöht, was ja bei Dir nicht der Fall ist. Also einfach die 2. VG weglassen.