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Vollstreckungsandrohung

Verfasst: 06.02.2018, 14:03
von schachterlteufel
Hallo ans Forum,

2016 hat ein Kollege eine einstweilige Anordnung bzgl. Verfahrenskostenvorschuss (rückständiger und künftiger Unterhalt) beantragt. Er hat aber nur eine eA für laufenden Unterhalt bekommen. Das Gericht hat explicit reingeschrieben, dass es nicht unerhebliche Zweifel an der Unterhaltsberechtigung hat.

Im Jan 2017 hat ein anderer Kollege meinen Mandanten aufgefordert zu erklären, dass er ab sofort Unterhalt zahlt - dann könnte man sich den Gang in die Hauptsache sparen. Wenn er nicht zustimmen würde, würde der Kollege sofort ins Hauptsacheverfahren eintreten.

Jetzt kam ein Schreiben mit Datum 01.02.18, in dem der Kollege die Vollstreckung des Verfahrenskostenvorschusses androht und eine entsprechende Gebühr in Rechnung stellt.

Ist das zulässig?

Herzlichen Dank für eure Einschätzungen

Schachterlteufel

Re: Vollstreckungsandrohung

Verfasst: 07.02.2018, 08:52
von Andy66
Vorab: falls es im Familienrecht irgendwelche Einschränkungen geben sollte, weiß ich davon nichts, weil ich mich in dem Gebiet überhaupt nicht auskenne.

Grundsätzlich: Wenn die Voraussetzungen zur ZV vorliegen, kann man vorab drohen. Es fallen die 0,3 VG 3309 VV RVG an, die aber bei einem nachfolgenden tatsächlichen Gerichtsvollzieherauftrag angerechnet werden, d.h. nicht zweimal geltend gemacht werden können. Siehe: http://www.iww.de/rvgprof/archiv/zwangs ... ags-f22461

Selbstverständlich ist eine eventuell dem Aufforderungsschreiben angefügte Kostenrechnung nicht auf den Schuldner auszustellen, sondern auf den Mandanten, da dieser Leistungsempfänger ist (wird leider immer wieder falsch gemacht).

Ob man droht oder gleich vollstreckt, hängt von den Umständen ab. Ist der Schuldner nur langsam oder warten wir auf die Zahlung eines Kfbs durch die gegnerische RS, drohen wir. Wenn die Gefahr besteht, dass sich der Schuldner oder seine Vermögenswerte dem Zugriff entziehen, natürlich nicht.

Früher hieß es mal, die berufliche Höflichkeit unter den Anwälten erfordere es, bei einem anwaltlich vertretenen Gegner erst die ZV anzudrohen. Ob das heute noch so gehandhabt wird, weiß ich nicht.

Re: Vollstreckungsandrohung

Verfasst: 07.02.2018, 08:58
von schachterlteufel
Danke!