Vollstreckungsandrohung
Verfasst: 06.02.2018, 14:03
Hallo ans Forum,
2016 hat ein Kollege eine einstweilige Anordnung bzgl. Verfahrenskostenvorschuss (rückständiger und künftiger Unterhalt) beantragt. Er hat aber nur eine eA für laufenden Unterhalt bekommen. Das Gericht hat explicit reingeschrieben, dass es nicht unerhebliche Zweifel an der Unterhaltsberechtigung hat.
Im Jan 2017 hat ein anderer Kollege meinen Mandanten aufgefordert zu erklären, dass er ab sofort Unterhalt zahlt - dann könnte man sich den Gang in die Hauptsache sparen. Wenn er nicht zustimmen würde, würde der Kollege sofort ins Hauptsacheverfahren eintreten.
Jetzt kam ein Schreiben mit Datum 01.02.18, in dem der Kollege die Vollstreckung des Verfahrenskostenvorschusses androht und eine entsprechende Gebühr in Rechnung stellt.
Ist das zulässig?
Herzlichen Dank für eure Einschätzungen
Schachterlteufel
2016 hat ein Kollege eine einstweilige Anordnung bzgl. Verfahrenskostenvorschuss (rückständiger und künftiger Unterhalt) beantragt. Er hat aber nur eine eA für laufenden Unterhalt bekommen. Das Gericht hat explicit reingeschrieben, dass es nicht unerhebliche Zweifel an der Unterhaltsberechtigung hat.
Im Jan 2017 hat ein anderer Kollege meinen Mandanten aufgefordert zu erklären, dass er ab sofort Unterhalt zahlt - dann könnte man sich den Gang in die Hauptsache sparen. Wenn er nicht zustimmen würde, würde der Kollege sofort ins Hauptsacheverfahren eintreten.
Jetzt kam ein Schreiben mit Datum 01.02.18, in dem der Kollege die Vollstreckung des Verfahrenskostenvorschusses androht und eine entsprechende Gebühr in Rechnung stellt.
Ist das zulässig?
Herzlichen Dank für eure Einschätzungen
Schachterlteufel