Kopierkosten Kostenfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Moschele11
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#1

05.02.2018, 12:38

Ihr Lieben,

heute wende ich mich mit nachfolgender Fragestellung an Euch (irgendwie finde ich nicht den richtigen Weg.....)

Wir haben von der Haftpflichtversicherung der Mandantin die Schadensakte übermittelt erhalten (per Mail). Diese haben wir für unsere Akte ausgedruckt. (Rechtschutz hat Kopierkosten erstattet). Das Verfahren war anhängig, und es wurde gerichtlicher Vergleich geschlossen. Kosten werden gequotelt.

Kann ich die Kopierkosten für die Kopien, die ich für uns selbst angefertigt habe, im Kostenfestsetzungsantrag geltend machen....??

Entschuldigt, aber ich habe mich gedanklich etwas "auf dem Schlauch festgetreten" :augenreib

Herzliche Grüße vom

Moschele
Jenna
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#2

05.02.2018, 13:48

Ich würde die Kopiekosten mit aufnehmen.
Immerhin habt ihr die Akte gebraucht um in den Sachverhalt richtig einzusteigen UND die Kosten sind ja tatsächlich angefallen.
Woher die Akte gekommen ist, wäre mir dabei egal. (Es sei denn, es geht hier um die 12,00 EUR Einsichtsgebühr. Die würde ich hier natürlich nicht nehmen.)

Da die Kosten von der RSV schon beglichen wurde, müsstest du später nur eine Erstattung vornehmen.
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