KFA Erledigung Hauptsache - Klagerücknahme - Widerklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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silvana83
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#1

31.01.2018, 13:43

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage: Folgender Sachverhalt:

Wir verklagen A und B wegen einer Räumungssache (Räumung + Herausgabe, vorher Kündigung) . Da beide die Forderung begleichen, beantragen wir die Erledigung des Rechtsstreits. Beantragen aber, dass die Kosten A und B auferlegt werden und diese konnten dann gemäß § 91 a ZPO Stellung nehmen.

A schließt sich der Erledigungserklärung nicht an und reicht Widerklage ein (beantragt u. a. dass das Mietverhältnis beendet ist und die Kosten B auferlegt werden).

Wir erklären Klagerücknahme und beantragen, dass die Kosten die Beklagten gesamtschuldnerisch zu tragen haben.

Im Anschluss hieran findet eine Verhandlung statt, nur A ist anwesend. Wir erklären in der Verhandlung nochmals Klagerücknahme. A gibt keine Erklärung zur Klagerücknahme ab und stellt seinen Antrag aus der Widerklage.

Das Gericht erlässt einen Beschluss und weist darauf hin, dass die Widerklage unbegründet ist und legt nahe die Widerklage zurückzunehmen.
Beide Parteien können nochmals Stellung nehmen (auch ob mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren Einverständnis besteht).

Wir erklären uns einverstanden und die Gegenseite auch. Die Gegenseite weist nochmals darauf hin, dass sie der Erledigungserklärung widersprochen hat und sich der später erklärten Klagerücknahme nicht anschließt.( Das Gericht hatte vorher im Beschluss geschrieben Es wird darauf hingewiesen, dass es einer Zustimmung des Beklagten zur erklärten Klagerücknahme gemäß § 269 Abs. 1 ZPO nicht bedarf).

Schließlich ergeht ein Urteil: 1 Mietverhältnis ist beendet. 2. Kosten der Klage hat B zu tragen und die Kosten der Widerklage trägt die Klägerin.

Jetzt zu meiner Frage:

Mein KFA würde ich wie folgt machen:

Streitwerte fiktiv: Klage: 8000,00 und Widerklage:2000,00

1,3 aus 8000,00 (nur aus Klagewert, da wir ja die Widerklagekosten tragen müssen)
1,2 aus 8000,00
(Terminsgebühr, da es ja keine Zustimmung zur Erledigungserklärung gab)

Abrechnung gegenüber Mandant:

1,3 aus 10.000,00 (Klage + Widerklage)
1,2 aus 10.000,00 € (Klage + Widerklage)

Habt Ihr andere Ideen??
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#2

31.01.2018, 13:50

silvana83 hat geschrieben:...
Mein KFA würde ich wie folgt machen:

Streitwerte fiktiv: Klage: 8000,00 und Widerklage:2000,00

1,3 aus 8000,00 (nur aus Klagewert, da wir ja die Widerklagekosten tragen müssen) richtig
1,2 aus 8000,00
(Terminsgebühr, da es ja keine Zustimmung zur Erledigungserklärung gab) richtig, und der Termin fand statt und anwesend wart ihr auch ;)

Abrechnung gegenüber Mandant:

1,3 aus 10.000,00 (Klage + Widerklage)
1,2 aus 10.000,00 € (Klage + Widerklage)

Habt Ihr andere Ideen??
nein, Deine passt.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
silvana83
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#3

31.01.2018, 14:06

DANKE!!!!!!
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