Guten Morgen,
wir haben für unseren Mandanten außergerichtlich an den Gegner ein Unterlassungsschreiben zusammen mit einer Verpflichtungserklärung geschickt. Unsere Kostennote (1,3 GG + 1,5 Einigungsgebühr) sollte er auch begleichen. Der Gegner hat sich daraufhin direkt mit der Mandantschaft zusammengesetzt und sich "geeinigt", dass wohl ein Dritter eigentlich der "Schuldige" ist. Ich will jetzt gegenüber dem Mandanten abrechnen. Eine Einigungsgebühr ist m.E. nicht angefallen. Die Sache hat sich einfach "erledigt". Aber so wie ich das lese, ist in diesem Fall eine Erledigungsgebühr wohl auch nicht abrechenbar. Oder?
Einigungsgebühr/Erledigungsgebühr abrechnen?
- anwaltsliebling
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Grüßle
- SiBa
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Hallo,
wie ging es denn aus. Euer Mdt teilt euch mit: Danke hat sich erledigt und kein weiterer Schriftverkehr geht mehr?
Oder hat Gegner vll eine modifizierte UE abgegeben, wobei er kein Schuldanerkenntnis abgibt aber dennoch Unterlassung verspricht?
Schadenersatz habt ihr nicht gefordert?
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Oder hat Gegner vll eine modifizierte UE abgegeben, wobei er kein Schuldanerkenntnis abgibt aber dennoch Unterlassung verspricht?
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- anwaltsliebling
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Also grob umrissen ging es darum, dass der Gegner unseren Mandanten bei einer Behörde "angeschwärzt" hat, er würde durch Pflasterarbeiten auf seiner Hofstelle Natur zerstören und aufgrund dessen die Behörde einen wasserrechtlichen Nachweis verlangte, was natürlich Kosten verursachte. Der Gegner wurde angeschrieben, diese Falschbehauptungen zu unterlassen und gegenüber der Behörde klarzustellen. Selbiges stand dann halt in der Verpflichtungserklärung. Unser Mandant rief dann an und meinte, es war wohl doch nicht der besagte Gegner, sondern ein Dritter, der noch nicht bekannt ist. Der Gegner hat die Schuld von sich gewiesen, kein Schuldanerkenntnis abgegeben, keine Unterlassung versprochen. Mandant hat das so akzeptiert.
Grüßle
- SiBa
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Hm, dann sehe ich nicht, wo die Einigung zustande gekommen sein soll. Es wurde sich ja über nichts geeinigt.
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Ja, das denke ich auch. Die Angelegenheit ist jetzt zwar erledigt, aber gebührentechnisch kann ich da keine Erledigung berechnen, denke ich.
Grüßle
- Adora Belle
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Erledigungsgebühren fallen nur im Verwaltungsrecht an. Ich frage mich, woher dieser Glaube kommt, dass es für alle Erledigungen einer Sache extra Gebühren gibt. Das ist doch normalerweise alles mit der Betriebsgebühr abgegolten.
- SiBa
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Ja die Frage wird hier in der Kanzlei auch einmal im Jahr gestellt ... Aber sie hat ja ursprücnglich nach Einigungsgebühr gefragt, nicht nach Erledigugnsgebühr... Vll nur ein Versprecher?Adora Belle hat geschrieben:Erledigungsgebühren fallen nur im Verwaltungsrecht an. Ich frage mich, woher dieser Glaube kommt, dass es für alle Erledigungen einer Sache extra Gebühren gibt. Das ist doch normalerweise alles mit der Betriebsgebühr abgegolten.
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Ja, da hast du wohl Recht, so hab ich es auch rausgelesen. Ansonsten haben wir mit Verwaltungsrecht überhaupt nix zu tun. Erledigungsgebühr ist mir noch nie untergekommen. Ich werde lediglich eine Geschäftsgebühr abrechnen. Vielen Dank.
Grüßle