Kostenfestsetzungsantrag im Verwaltungsrechtsverfahren
Verfasst: 24.01.2018, 15:46
Hallo ihr Lieben,
in Verbindung mit einem hier bereits abgeschlossenem Strafverfahren haben wir bei der Polizeidirektion Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt. Daraufhin haben wir beim AG gegen die Polizei geklagt. Nun ist es so dass, der Klage abgholfen wurde und die Erledigung der Hauptsache erklärt wurde. Die Polizei (Beklagte) hat außerdem die Kostenübernahme erklärt. Nach welcher Vorschrift lasse ich nun die Kosten festsetzen? evtl. § 103 ff. ?
Weiter frage ich mich, ob ich nun auch eine VV 2300 aufgrund des Widerspruches verdiene oder letztendlich doch nur die VV 3100?
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für die Antworten
LG
in Verbindung mit einem hier bereits abgeschlossenem Strafverfahren haben wir bei der Polizeidirektion Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt. Daraufhin haben wir beim AG gegen die Polizei geklagt. Nun ist es so dass, der Klage abgholfen wurde und die Erledigung der Hauptsache erklärt wurde. Die Polizei (Beklagte) hat außerdem die Kostenübernahme erklärt. Nach welcher Vorschrift lasse ich nun die Kosten festsetzen? evtl. § 103 ff. ?
Weiter frage ich mich, ob ich nun auch eine VV 2300 aufgrund des Widerspruches verdiene oder letztendlich doch nur die VV 3100?
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für die Antworten
LG