Kostenfestsetzungsantrag bei einer Räumung
Verfasst: 22.01.2018, 12:10
Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Akte zum abrechnen bekommen und stehe auf dem Schlauch...
Die Gegenseite hat Antrag auf Räumung gem. § 885 ZPO gestellt. Mandant kam daraufhin zu uns, wir haben einen Räumungsschutzantrag gestellt (waren in dem in dem ursprünglichen Verfahren auf Räumung und Herausgabe nicht tätig), Räumung wurde vorläufig eingestellt hiergegen wurde von der Gegenseite sofortige Beschwerde eingelegt und unser Räumungsschutzantrag wurde in vollem Umfang zurückgewiesen...
Nun hat die Gegenseite zwei KFA gestellt...
einmal für den Räumungsschutz
0,3 gem. 3309
Auslagen
und einmal für das Beschwerdeverfahren
0,5 gem. 3500
Auslagen
das war für mich so in Ordnung.. aber nun kam der zweite KFA nach § 788 ZPO
hier werden nun
0,3 gem. 3309
Auslagen 7002
Fahrtkosten Räumungstermin 7003
Abwesenheitsgeld 7005
sowie diverse Kosten Schlüsseldienst, GVZ etc. noch mit aufgeführt...
Die Gegenseite kann doch nicht noch eine 0,3 Geb. nach 3309 verlangen oder? Ich hätte es nun verstanden, wenn eine Berichtigung gekommen wäre in der die diversen Kosten noch mit aufgeführt worden wären aber nicht nochmal die gleichen Gebühren abrechnen wie im ersten KFA...
Hoffe mir kann jemand von euch helfen!! DANKE
ich habe mal wieder eine Akte zum abrechnen bekommen und stehe auf dem Schlauch...
Die Gegenseite hat Antrag auf Räumung gem. § 885 ZPO gestellt. Mandant kam daraufhin zu uns, wir haben einen Räumungsschutzantrag gestellt (waren in dem in dem ursprünglichen Verfahren auf Räumung und Herausgabe nicht tätig), Räumung wurde vorläufig eingestellt hiergegen wurde von der Gegenseite sofortige Beschwerde eingelegt und unser Räumungsschutzantrag wurde in vollem Umfang zurückgewiesen...
Nun hat die Gegenseite zwei KFA gestellt...
einmal für den Räumungsschutz
0,3 gem. 3309
Auslagen
und einmal für das Beschwerdeverfahren
0,5 gem. 3500
Auslagen
das war für mich so in Ordnung.. aber nun kam der zweite KFA nach § 788 ZPO
hier werden nun
0,3 gem. 3309
Auslagen 7002
Fahrtkosten Räumungstermin 7003
Abwesenheitsgeld 7005
sowie diverse Kosten Schlüsseldienst, GVZ etc. noch mit aufgeführt...
Die Gegenseite kann doch nicht noch eine 0,3 Geb. nach 3309 verlangen oder? Ich hätte es nun verstanden, wenn eine Berichtigung gekommen wäre in der die diversen Kosten noch mit aufgeführt worden wären aber nicht nochmal die gleichen Gebühren abrechnen wie im ersten KFA...
Hoffe mir kann jemand von euch helfen!! DANKE