Hallo,
folgende Frage quält mich:
Der Hauptbevollmächtigte beauftragt Unterbevollmächtigten (wie sich aus der Vollmacht eindeutig ersehen läßt) direkt mit Wahrnehmung Gerichtstermin. Verenbart wird eine Pauschale zzgl. USt. Nun zahlt der Hauptbevollmächtigte weder die Rechnung noch meldet sich auf Rückfrage etc.
Sehe ich das richtig, dass hier der Hauptbevollmächtigte direkt haftet; also die vereinbarte Vergütung des UV gegen den Hauptbevollmächtigte geltend zu machen ist zB per Mahnbescheid etc ? Kostenfestsetzung gg Mdt scheidet dann aus.
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da sowohl Hauptbevollmächtigte und UV umsatzsteuerpflichtig sind :
inwieweit ist denn beim Mahnbescheid das zu berücksichtigen ? Also MB Netto ?
Danke
uwemo
Hauptbevollmächtigter zahlt nicht den UB ?
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Ich hab diesen glücklichen Fall auch gerade und ja, da bleibt nichts anderes, als ein Mahnverfahren gegen den HBV persönlich, da eine Kostenfestsetzung ausgeschlossen ist. MB wird ganz normal erstellt über die Rechnung brutto. Die Gebühren des MB fallen allerdings, wegen Deines Vorsteuerabzugs, nur netto an. Ist wie bei einer Honorarsache. Vertrittst Du eine vorsteuerabzugsberechtigte Firma, ist ja dennoch Deine Rechnung brutto zu stellen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ne, aber das könnte eine Meldung bei der zuständigen RAKuwemo hat geschrieben:Besten Dank.
Was ich von dem Kollegen halte aufgrund seines Verhaltens drückt so ein MB leider nicht aus ...
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11