Seite 1 von 2

Arbeitsrecht - Verschiedene Streitwerte

Verfasst: 02.01.2018, 15:23
von Hopeful482
Hallo zusammen,

ich brauch Eure Hilfe bitte. Ich habe ein arbeitsrechtliches Urteilsverfahren abzurechnen. Dort wurde im Gütetermin ein Vergleich geschlossen.

Folgende Gebühren wurden festgesetzt:

Für das Verfahren auf 12.547,18 EUR
Klageantrag zu 1 3 x 2.500,00 €
Klageantrag zu 2 2.500,00 €
Klageantrag zu 3 618,09 €
Klageantrag zu 4 1.929,09 €

Für den Vergleich auf 15.816,18 €
(Mehrwert Zeugnis) 20 % von 2.500 €
Ziffer 3: 2.769,00 € (streit wegen genommenem Urlaub)

Was kann und darf ich denn abrechnen? Nehme ich bei der Verfahrensgebühr den Gegestandsewrt von 12.547,18 €?

Vielen lieben Dank im Voraus!

Re: Arbeitsrecht - Verschiedene Streitwerte

Verfasst: 02.01.2018, 15:33
von Anahid
Ein Abrechnungsvorschlag Deinerseits wäre wundervoll. Wir liefern hier keine Abrechnungen, sondern diskutieren über solche. Denn das Forum hat ja auch einen gewissen Bildungszweck für unsere Azubis. Also sei so lieb und mache einen Vorschlag. :)

Im Übrigen ist das ein klassischer Fall eines Mehrvergleichs. Dazu solltest Du über die Forensuche auch eine Menge finden können, um Dir die Abrechnung zu erleichtern.

Re: Arbeitsrecht - Verschiedene Streitwerte

Verfasst: 02.01.2018, 16:24
von Hopeful482
Ok :( dann werde ich morgen hier mal einen Vorschlag erstellen. Sorry das wusste ich nicht. Hatte in anderen Beiträgen gesehen, dass dort immer Lösungen gezeigt wurden.

Re: Arbeitsrecht - Verschiedene Streitwerte

Verfasst: 02.01.2018, 17:19
von Anahid
Ja, aber die Lösungen werden in der Regel erst nach der Fertigung eines eigenen Abrechnungsvorschlages gezeigt. ;) Ist auch nicht böse gemeint. :blumen

Re: Arbeitsrecht - Verschiedene Streitwerte

Verfasst: 03.01.2018, 09:49
von Hopeful482
Guten Morgen, ich habe 2 Lösungsvorschläge und bin mir nicht sicher welcher von beiden richtig ist:

1.

1,3 nach 3100 = 785,20 €
(GW: 12.547,18)

0,8 nach 3101 = 59,80 €
(GW 3.269,00 €)
Prüfung § 15 (3) RVG

1,2 nach 3104 = 780,00 €
(GW: 15.816,18 €)

1,0 nach 1003 = 604,00 €
(GW: 12.457,18 €)

1,5 nach 1000 = 371,00 €
Prüfung § 15 (3) RVG

Post u. Tel. 7002 = 20,00 €

ZW
MwSt.
Gesamtsumme

oder Variante 2

1,3 nach 3100 = 705,20 €
GW 12.547,18 €

1,2 nach 3104 = 724,80 €
GW 12.547,18

1,0 nach 1003 = 650,00 €
GW: 154.816,18

Post = 20,00 €

ZW
MwSt.
Gesamtsumme

Was denkt Ihr was richtig wäre?

Re: Arbeitsrecht - Verschiedene Streitwerte

Verfasst: 03.01.2018, 10:47
von Anahid
Vorschlag 1 wäre die richtige Lösung. ;)

Re: Arbeitsrecht - Verschiedene Streitwerte

Verfasst: 03.01.2018, 11:35
von Hopeful482
Vielen lieben Dank :-)

Re: Arbeitsrecht - Verschiedene Streitwerte

Verfasst: 04.01.2018, 19:43
von Hopeful482
Ich hab noch eine Frage zu den Streitwerten. Nimmt man bei der Terminsgebühr als GW beide GW zusammen? Und wird beim mehrvergleich also bei der 1,5 Einigungsgebühr die komplette Vergleichssumme genommen?

Re: Arbeitsrecht - Verschiedene Streitwerte

Verfasst: 05.01.2018, 08:46
von Anahid
In den meisten Fällen wird die TG aus dem kompletten Streitwert genommen, da über alles verhandelt wurde. Es gibt seltene Fälle, wo eine Verhandlung über den Mehrvergleich nicht stattgefunden hat, sondern hier tatsächlich nur ein Vergleich protokolliert wurde. In diesen Fällen berechnet sich dann die TG nur aus dem ursprünglichen Verfahrenswert. Das müsstest Du prüfen.

Die 1,5 EG wird immer nur aus dem Betrag des Mehrvergleichs genommen, nicht aus dem gesamten Streitwert.

Re: Arbeitsrecht - Verschiedene Streitwerte

Verfasst: 11.06.2018, 15:57
von Hopeful482
Ich habe noch eine kurze Frage. In einer anderen Arbeitsrechtssache wurden die Streitwerte wie folgt festgesetzt:

Verfahren: 7.215 €
Vergleich: 9.620 €

Es gab einen Mehrvergleich nämlich ein qualifiziertes Zeugnis. In einem Seminar hat mir der Referent erzählt, dass man den Wert des Vergleichs in dem Fall für die 0,8 Verfahrensgebühr und die 1,5 Einigungsgebühr nimmt, da der Mehrvergleich nicht explizit festgesetzt wurde.

Ist das richtig? Bei der Terminsgebühr würde ich dann die Werte zusammenrechnen und daraus eine 1,2 Gebühr nehmen. Ist das richtig?

Ganz lieben Dank im Voraus.