Strafrechtliches Mandat oder nicht?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Walle
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 07.04.2010, 15:46
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Bremen

#1

28.12.2017, 15:42

Hallo,

unser Mandant hatte einen VU, bei welchem der Unfallgegner schwer verletzt wurde. Nach Akteneinsicht haben wir allerdings festgestellt, dass nicht gegen unseren Mandanten, sondern gegen den verletzten Unfallgegner ermittelt wurde, da er den Unfall verursacht hat. Nun will ich gegenüber der Rechtsschutzversicherung abrechnen, weiß aber ehrlich gesagt nicht so genau, wie :oops: Nehme ich nur die GG nach Nr. 4100, obwohl kein strafrechtliches Verfahren gegen den Mandanten vorliegt?
Anmerken sollte ich noch, dass wir auch wegen der Schadensersatzansprüche beauftragt wurden. Habe ich hier evtl. umsonst zwei Akten angelegt?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

28.12.2017, 15:51

Die zweite Akte gibt es nicht. Da läuft kein Verfahren, und es existiert auch kein Rechtsschutzfall, für den RSV Deckung gewähren könnte. Ich würde die einfach wegpacken. Die Akteneinsicht gehört zum Schadenersatz-Mandat.
Walle
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 07.04.2010, 15:46
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Bremen

#3

28.12.2017, 16:37

Ok. Dankeschön.
Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Antworten