unser Mandant hatte einen VU, bei welchem der Unfallgegner schwer verletzt wurde. Nach Akteneinsicht haben wir allerdings festgestellt, dass nicht gegen unseren Mandanten, sondern gegen den verletzten Unfallgegner ermittelt wurde, da er den Unfall verursacht hat. Nun will ich gegenüber der Rechtsschutzversicherung abrechnen, weiß aber ehrlich gesagt nicht so genau, wie
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Anmerken sollte ich noch, dass wir auch wegen der Schadensersatzansprüche beauftragt wurden. Habe ich hier evtl. umsonst zwei Akten angelegt?