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Vollstreckungsabwehrklage

Verfasst: 12.12.2017, 16:20
von tine001
Huhu,

wir vertreten den Beklagte in einer Sache vor dem FamG. Gegner hat Klage nach § 767 ZPO nebst eA-Antrag gestellt.

Fällt hier ganz normal die 1,3 VG an? Ich meine ja, aber bin mir nicht zu 100 % sicher...
Das Wort Vollstreckung... löst bei mir im Kopf immer automatisch die Nr. 3309 aus und dann wird ich immer unsicher :)

lg tine

Re: Vollstreckungsabwehrklage

Verfasst: 12.12.2017, 19:06
von Anahid
Für die Vollstreckungsabwehrklage fallen die normalen Verfahrensgebühren Nr. 3100 ff. RVG an. ;)

Re: Vollstreckungsabwehrklage

Verfasst: 07.09.2021, 19:42
von rena
Hallo liebes Forum,

der Gläubiger hat aus einem Urteil vollstreckt (Pfändung), obwohl die Forderung bereits beglichen war.

Wir haben Vollstreckungsabwehrklage eingereicht und gewonnen, sodass der Schuldner nunmehr die Pfändung aufheben und den zugrunde liegenden Vollstreckungstitel herausgeben soll.

Wie wird denn nun diese Herausgabe des ursprünglichen Vollstreckungstitels vollstreckt? Herausgabevollstreckung 883 ZPO oder Handlungsvollstreckung 888 ZPO, wo ist da der Unterschied?

Re: Vollstreckungsabwehrklage

Verfasst: 08.09.2021, 08:36
von Anahid
Herausgabevollstreckung § 883 ZPO

§ 888 ZPO vollstreckst Du dann, wenn eine nicht vertretbare Handlung durch den Schuldner zu erbringen ist (z.B. Zeugniserteilung im Arbeitsrecht).

Re: Vollstreckungsabwehrklage

Verfasst: 08.09.2021, 08:43
von rena
Herzlichen Dank! Dachte ich mir doch :)