KFA lag nicht vor

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Svengie
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#1

04.12.2017, 12:10

Hallo ihr Lieben.

Ich benötige mal eure Hilfe. Ich habe heute einen KFB bekommen. Mir lag aber kein KFA vor. Wie gehe ich jetzt vor?

Bitte ich das Gericht um weitere Veranlassung und lege zeitgleich sofortige Beschwerde ein oder bitte ich das Gericht nur um weitere Veranlassung? Ich meine, wenn die Beschwerdefrist abgelaufen ist, kann ich ja nichts mehr machen.

Vielen Dank für eure Hilfe :o)
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AliceImWunderland
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#2

04.12.2017, 12:41

Wenn die unterlegene Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und an dem KFA nichts zu bemängeln ist, schicken die Gerichte ab und an schon mal nichts an die Gegenseite, sondern erlassen direkt einen KFB. Ist hier schon einige Male passiert.

Hast du die Kosten, die festgesetzt wurden, mal überprüft? Passt das? Oder meinst du, es ist zuviel festgesetzt worden?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Svengie
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#3

04.12.2017, 12:47

Es könnte passen. Aber ich habe das bisher nicht erlebt. Eigentlich bestehe ich schon drauf, dass man das einsehen kann oder nicht?
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AliceImWunderland
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#4

04.12.2017, 13:22

Dann legst du am besten fristwahrend Beschwerde ein und weist darauf hin, dass euch der KFA nicht vogelegen hat. Die Begründung der Beschwerde erfolgt nach Vorlage der KFA der Gegenseite. Wenn der KFA in Ordnung ist, dann kannst du die Beschwerde ja zurücknehmen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#5

04.12.2017, 14:11

AliceImWunderland hat geschrieben:Wenn die unterlegene Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und an dem KFA nichts zu bemängeln ist, schicken die Gerichte ab und an schon mal nichts an die Gegenseite, sondern erlassen direkt einen KFB. Ist hier schon einige Male passiert.
Stimmt, das kommt schon vor. Allerdings ist es hier üblich, dass dem KFB dennoch der Kfa beigefügt ist - was für die Prüfung erleichternd ist.
Daher bin auch ich für die Beschwerde, die nach Vorlage des Kfa ggf. zurückgenommen werden kann.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#6

04.12.2017, 14:30

icerose hat geschrieben:Daher bin auch ich für die Beschwerde, die nach Vorlage des Kfa ggf. zurückgenommen werden kann.
Aber bei Rücknahme habt Ihr doch die Kosten der Gegenseite für das Beschwerdeverfahren an der Backe. Und die muss ja nicht mal einen Schriftsatz machen, damit die Gebühr 3500 anfällt.

Vielleicht rufst Du einfach mal bei Gericht an und lässt dir den KFA faxen? Oder lässt Dir sagen, was drinsteht?
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#7

04.12.2017, 14:32

Vielen Dank! Genauso werde ich es machen :o)
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#8

04.12.2017, 16:04

Der Rechtsmittelweg ist hier ohne weiteres gegeben und zwar wegen eines Verstoßes gegen die Gewährung des rechtlichen Gehörs. Dazu hat sich u.a. das OLG Celle ausführlich eingelassen. Die Konsequenz müsste sein, dass der KFB - auch wenn er richtig ist - aufgehoben und die Sache an das Entscheidungsgericht zurückverwiesen wird, so dämlich das auch aussehen mag. Dann ist rechtliches Gehör zu gewähren und danach wird ggf. der gleiche KFB nochmals erlassen.
~ Grüßle ~
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