Geschäftsgebühr/Einigungsgebühr Abrechnung
Verfasst: 30.11.2017, 16:34
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben folgende Akte: Mdt. hat uns beauftragt, die Gegenseite anzuschreiben wegen Mängeln am Auto und Nachbesserung zu verlangen. Haben wir gemacht, daraufhin hat die Gegenseite geantwortet und angeboten, die Nachbesserungen vorzunehmen oder alternativ den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Dieses haben wir mit dem Mdt. besprochen, er hat sich für die Rückabwicklung entschieden. Wir haben mit RS abgerechnet. Diese moniert nun den Streitwert
1,3 GG 2300 aus Gesamtbetrag (Kaufpreis des Fahrzeugs)
1,5 Einigungsgebühr, 7002, 7008 (Kaufpreis des Fahrzeugs), da ja Rückabwicklung. 10.000 Euro
RS möchte nur die 1,5 EG nach dem Wert 10.000 Euro zahlen, nicht aber die 1,3 GG 2300. Die soll an den Kosten der Nachbesserung gemessen werden (die wären geringer, stehen aber nicht fest, da wir diese nicht beziffert haben, sondern nur Nachbesserung geltend gemacht haben).
Aber wir waren doch auch außergerichtlich bezüglich der 2300 nach dem vollen Wert tätig. Richtig? Oder liege ich falsch? Wie begründen wir das der RS?
Danke, Eure Randfichte
wir haben folgende Akte: Mdt. hat uns beauftragt, die Gegenseite anzuschreiben wegen Mängeln am Auto und Nachbesserung zu verlangen. Haben wir gemacht, daraufhin hat die Gegenseite geantwortet und angeboten, die Nachbesserungen vorzunehmen oder alternativ den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Dieses haben wir mit dem Mdt. besprochen, er hat sich für die Rückabwicklung entschieden. Wir haben mit RS abgerechnet. Diese moniert nun den Streitwert
1,3 GG 2300 aus Gesamtbetrag (Kaufpreis des Fahrzeugs)
1,5 Einigungsgebühr, 7002, 7008 (Kaufpreis des Fahrzeugs), da ja Rückabwicklung. 10.000 Euro
RS möchte nur die 1,5 EG nach dem Wert 10.000 Euro zahlen, nicht aber die 1,3 GG 2300. Die soll an den Kosten der Nachbesserung gemessen werden (die wären geringer, stehen aber nicht fest, da wir diese nicht beziffert haben, sondern nur Nachbesserung geltend gemacht haben).
Aber wir waren doch auch außergerichtlich bezüglich der 2300 nach dem vollen Wert tätig. Richtig? Oder liege ich falsch? Wie begründen wir das der RS?
Danke, Eure Randfichte