Beratungshilfe

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Speedy1
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#1

28.11.2017, 15:02

Hallo,

hab mal eine Frage, stehe grad auf dem Schlauch. Bin neu hier. Meine Vorgängerin hat Beratungshilfe abgerechnet. Gericht hat Zahlung komplett auch angewiesen.
Nun haben sich die Mandanten doch auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Habe die Akte jetzt auf den Tisch bekommen. Meine Frage, kann ich diesen Vergleich im Nachhinein bei der Beratungshilfe noch geltend machen. Finde leider nichts darüber. Meiner Meinung nach geht keine nachträgliche Geltendmachung für den Vergleich nach 2508 VV RVG .

Vielen Dank
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SiBa
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#2

28.11.2017, 15:06

Ja kann man... Einfach 2. BRH-Antrag mit der Einigungsgebühr hinterher und angeben, dass Beratugnshilfeschein bei Gericht schon vorliegt. Und natürlich den Vergleichh in Kopie hinten ran... ;)
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
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