Reduzierte Verfahrensgebühr???

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mel4682
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#1

28.11.2017, 11:23

Hi,

kurze Frage...

Eine Mandantin ist zu uns gewechselt nachdem sie einen zuerst einen anderen Anwalt mit der Verteidigung gegen eine Klage beauftragt hat.

Dieser hat sich lediglich bei Gericht bestellt und einen Fristverlängerungsantrag gestellt.

Nunmehr stellt er der Mandantin eine volle Gebühr nach 3100 VV RVG in Höhe von 1,3 in Rechnung.

Ist das nicht zu viel und müsste es nicht nur eine 0,8 Gebühr sein?

Wer kann helfen.

BG
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Adora Belle
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#2

28.11.2017, 11:31

Kommt drauf an ob schon ein verfahrensleitender Antrag gestellt wurde.
Sonnenblume1804
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#3

28.11.2017, 11:44

Hallo,

also wenn die Verteidigungsanzeige mit Klagabweisung erfolgte, dann kann man eine 1,3 3100 VV abrechnen.

Sollte nur eine Verteidigungsanzeige (entspricht nur einer Mitteilung) erfolgt sein, dann nur eine 0,8 3101 VV RVG.

LG
Mel4682
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#4

28.11.2017, 11:51

Hi,

vielen Dank für Eure Antworten.

Genau das hatte ich auch recherchiert. Die Mandantin hat Glück, ein verfahrensleitender Antrag wurde nicht gestellt. So bleiben der Mandantin zumindest ein paar Euro erspart.

Daaaanke
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