Gebühren Widerspruch MB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sugar88
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#1

23.11.2017, 14:08

Bitte liebe Kolleginnen, bitte steinigt mich nicht, aber ich habe gerade ein riesen Brett vor dem Kopf:

Gegen unsere Mandantin wurde ein MB erlassen

HF 1442,48 €

Verfahrenskosten 107,20 €

Nebenforderung (Anwaltsvergütung) 201,71 €

Zinsen

Wir haben Widerspruch eingelegt

Jetzt kam Klagebegründung

Es soll jetzt bei der Mandantin schon mal abgerechnet werden

0,5 für den Widerspruch, ABER welchen Streitwert? Ich bin gerade total verpeilt

und dann soll ich die Verfahrensgebühr für das klageverfahren abrechnen.

Kann ich doch in einer Rechnung oder?

Oder muss ich eine Rechnung für das Widerspruchsverfahren machen und eine zweite für das Klageverfahren?

Oh man wie peinlich :oops: :patsch
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alraune
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#2

23.11.2017, 14:25

Beide Gebühren, die sich aus dem Wert der Hauptforderung berechnen, können in eine Rechnung.
sugar88
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#3

23.11.2017, 14:42

Also Gebühr für den Widerspruch nur aus Hauptforderung

Verfahrenskosten etc. fließen nicht mit den Streitwert?

Aber ich widerspreche doch auch diesen Forderungen.

Man heute ist echt nicht mein Tag.
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icerose
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#4

23.11.2017, 14:57

Trotzdem sind die Verfahrenskosten (MB) und die vorgerichtlichen Kosten des gegnerischen RA "nur" Nebenforderungen, also nicht Streitwerterhöhend.
Also ist dein GW für beide Gebühren 1.442,48 €. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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