Bitte liebe Kolleginnen, bitte steinigt mich nicht, aber ich habe gerade ein riesen Brett vor dem Kopf:
Gegen unsere Mandantin wurde ein MB erlassen
HF 1442,48 €
Verfahrenskosten 107,20 €
Nebenforderung (Anwaltsvergütung) 201,71 €
Zinsen
Wir haben Widerspruch eingelegt
Jetzt kam Klagebegründung
Es soll jetzt bei der Mandantin schon mal abgerechnet werden
0,5 für den Widerspruch, ABER welchen Streitwert? Ich bin gerade total verpeilt
und dann soll ich die Verfahrensgebühr für das klageverfahren abrechnen.
Kann ich doch in einer Rechnung oder?
Oder muss ich eine Rechnung für das Widerspruchsverfahren machen und eine zweite für das Klageverfahren?
Oh man wie peinlich
Gebühren Widerspruch MB
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- Forenfachkraft
- Beiträge: 156
- Registriert: 23.02.2009, 19:53
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellt
Also Gebühr für den Widerspruch nur aus Hauptforderung
Verfahrenskosten etc. fließen nicht mit den Streitwert?
Aber ich widerspreche doch auch diesen Forderungen.
Man heute ist echt nicht mein Tag.
Verfahrenskosten etc. fließen nicht mit den Streitwert?
Aber ich widerspreche doch auch diesen Forderungen.
Man heute ist echt nicht mein Tag.
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12465
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
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- Wohnort: mein Büro in Berlin
Trotzdem sind die Verfahrenskosten (MB) und die vorgerichtlichen Kosten des gegnerischen RA "nur" Nebenforderungen, also nicht Streitwerterhöhend.
Also ist dein GW für beide Gebühren 1.442,48 €.
Also ist dein GW für beide Gebühren 1.442,48 €.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück