Anrechnung
Verfasst: 23.11.2017, 10:13
Hallo zusammen,
es gab ein außergerichtliches Verfahren, bei dem eine 1,3 2300-Gebühr aus SW 16.000,00 angefallen ist.
Darauf folgte ein Beweissicherungsverfahren (SW 8.500,00) bei dem eine 1,3 Verfahrensgebühr abgerechnet wurde und die Anrechnung von 0,75 aus SW 8.500,-- erfolgte.
Danach wurde das streitige Verfahren mit einem SW von € 38.654,89 durchgeführt.
Auch hier entstand eine 1,3 Verfahrensgebühr.
FRAGE: Muss ich nun die komplette Verfahrensgebühr aus dem Beweissicherungsverfahren beim streitigen Verfahren anrechnen?
Vielen Dank für Eure Antworten
es gab ein außergerichtliches Verfahren, bei dem eine 1,3 2300-Gebühr aus SW 16.000,00 angefallen ist.
Darauf folgte ein Beweissicherungsverfahren (SW 8.500,00) bei dem eine 1,3 Verfahrensgebühr abgerechnet wurde und die Anrechnung von 0,75 aus SW 8.500,-- erfolgte.
Danach wurde das streitige Verfahren mit einem SW von € 38.654,89 durchgeführt.
Auch hier entstand eine 1,3 Verfahrensgebühr.
FRAGE: Muss ich nun die komplette Verfahrensgebühr aus dem Beweissicherungsverfahren beim streitigen Verfahren anrechnen?
Vielen Dank für Eure Antworten