KfA Klage Widerklage Verkehrsunfall
Verfasst: 21.11.2017, 11:17
Das zuständige Gericht hat meinen KfA bemängelt und sagt es ist so richtig:
Gesamtvergütung
1,3 VG (4.500,00) für Klage + Widerklage
0,6 Erhöhung (500,00) für Widerklage
1,2 TG (4.500,00)
P+T, Reisekosten, UST = 820,00
Dann wurden die Gebühren der einzelnen Parteien berechnet, welche m.A.n. richtig berechnet wurden. (gerundet wiedergegeben)
Vergütung Vertretung Kläger allein: 780,00
Vergütung für jeden Widerbeklagten (2 Stück): € 210,00
nun sagt das Gericht, das jeder Streitgenosse gem. Berechnung schuldet:
(Gesamtvergütung * Vergütung Partei) / (Summe aller Vergütungen für einzelne Partei)
in Zahlen für den Kläger:
(820*780)/(780+210+210) = 533,00 €
nun zu meinen Fragen/Unsicherheiten:
1. ich habe mich im KfA an die da erklärte Berechnung gehalten: https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 01267.html
Als GesamtSW bekomme ich dadurch knapp 200 € mehr raus.
2. die Berechnung für die Streitgenossen des Gerichts verstehe ich nicht. Ich habe mich-intern-an den Artikel des Herrn Schneider gehalten (Schneider: Abrechnung der anwaltlichen Vergütung bei Klage und Widerklage im Verkehrsunfallprozess; Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht - NZV 2009, 221), da nimmt man aus der in 1. ausgerechneten Gesamtvergütung die Kürzung gem. § 15 III RVG mit dem SW der Partei mal und teilt alles durch den GesamtSW, um den von den Streitgenossen geschuldeten Betrag rauszukriegen. Ist das für die Berechnung im KfA falsch und ich muss es so machen wie das Gericht?
3. Irgendwann hat mir mal jemand erklärt, dass vor Vornahme der Kürzung gem. § 15 RVG die Anrechnung berücksichtigt wird, entsprechend wird dann durch die Anrechnung weniger gekürzt. Ist das noch aktuell?
Ich hoffe, dass es außer mir noch jemand versteht, was ich will
Gesamtvergütung
1,3 VG (4.500,00) für Klage + Widerklage
0,6 Erhöhung (500,00) für Widerklage
1,2 TG (4.500,00)
P+T, Reisekosten, UST = 820,00
Dann wurden die Gebühren der einzelnen Parteien berechnet, welche m.A.n. richtig berechnet wurden. (gerundet wiedergegeben)
Vergütung Vertretung Kläger allein: 780,00
Vergütung für jeden Widerbeklagten (2 Stück): € 210,00
nun sagt das Gericht, das jeder Streitgenosse gem. Berechnung schuldet:
(Gesamtvergütung * Vergütung Partei) / (Summe aller Vergütungen für einzelne Partei)
in Zahlen für den Kläger:
(820*780)/(780+210+210) = 533,00 €
nun zu meinen Fragen/Unsicherheiten:
1. ich habe mich im KfA an die da erklärte Berechnung gehalten: https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 01267.html
Als GesamtSW bekomme ich dadurch knapp 200 € mehr raus.
2. die Berechnung für die Streitgenossen des Gerichts verstehe ich nicht. Ich habe mich-intern-an den Artikel des Herrn Schneider gehalten (Schneider: Abrechnung der anwaltlichen Vergütung bei Klage und Widerklage im Verkehrsunfallprozess; Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht - NZV 2009, 221), da nimmt man aus der in 1. ausgerechneten Gesamtvergütung die Kürzung gem. § 15 III RVG mit dem SW der Partei mal und teilt alles durch den GesamtSW, um den von den Streitgenossen geschuldeten Betrag rauszukriegen. Ist das für die Berechnung im KfA falsch und ich muss es so machen wie das Gericht?
3. Irgendwann hat mir mal jemand erklärt, dass vor Vornahme der Kürzung gem. § 15 RVG die Anrechnung berücksichtigt wird, entsprechend wird dann durch die Anrechnung weniger gekürzt. Ist das noch aktuell?
Ich hoffe, dass es außer mir noch jemand versteht, was ich will