Hallo Ihr Lieben,
könnt Ihr noch einmal schauen ob ich alles richtig gemacht habe. Ich glaube heute an mich.
Verfahren wurde für Klage auf 8.280 und Widerklage auf 729,23 festgesetzt. Der Wert des Vergleichs übersteigt den Streitwert um 1500,00
1,3 Verfahrensgebühr (Wert: 9.009,30 Euro) 725,40 Euro
0,8 Verfahrensgebühr (Wert: 1.500,00 Euro) 92,00 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG -32,20 Euro
1,2 Terminsgebühr (Wert: 10.509,23 Euro) 724,80 Euro
1,0 Einigungsgebühr (Wert: 9.009,30 Euro) 558,00 Euro
1,5 Einigungsgebühr (Wert: 1.500,00 Euro) 172,50 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG 0,00 Euro
Vergleich übersteigt Verfahrenswert um 1500,00
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 208
- Registriert: 23.03.2009, 15:42
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
Die Gebühren an sich sind richtig angesetzt. Die Gebührenwerte habe ich jetzt nicht überprüft. Bei der Terminsgebühr dürfte der Wert 10.509,30 sein, aber ansonsten sieht das gut aus