Anrechnung GE im KfA, obwohl kein § 15a (2) RVG
Verfasst: 08.11.2017, 16:26
in geistiger Umnachtung habe ich im Januar diesen Jahres einen KfA mit Anrechnung GE gemacht, obwohl weder von Ggs gezahlt wurde, noch ein Titel über die GE vorliegt (RA hat das weder im MB, noch in der Klage geltend gemacht, obwohl wir vorgerichtlich tätig waren).
Der KfB ist an mir vorbeigegangen, weil ich bei Eingang im April länger krank war. Der Sachbearbeiterin der Akte ist es nicht aufgefallen. Akte kam heute aus der ZV zu mir zurück, da irgendwas nicht stimmt.
Ich habe bereits nach einem entsprechenden Thread gesucht und weder hier noch im Internet was dazu gefunden, dass das Versehen noch "geheilt" werden kann.
Nachfestsetzung geht aus meiner Sicht nicht, da ich ja die 1,3 VG voll verlangt hab + Anrechnung 0,65 GE, oder ist das falsch?
Auf § 319 ZPO kann ich mich glaube ich auch nicht berufen, auch wenn der Paragraf laut Haufe (https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 20418.html) auf für das Kostenfestsetzungsverfahren gilt...
Der KfB ist an mir vorbeigegangen, weil ich bei Eingang im April länger krank war. Der Sachbearbeiterin der Akte ist es nicht aufgefallen. Akte kam heute aus der ZV zu mir zurück, da irgendwas nicht stimmt.
Ich habe bereits nach einem entsprechenden Thread gesucht und weder hier noch im Internet was dazu gefunden, dass das Versehen noch "geheilt" werden kann.
Nachfestsetzung geht aus meiner Sicht nicht, da ich ja die 1,3 VG voll verlangt hab + Anrechnung 0,65 GE, oder ist das falsch?
Auf § 319 ZPO kann ich mich glaube ich auch nicht berufen, auch wenn der Paragraf laut Haufe (https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 20418.html) auf für das Kostenfestsetzungsverfahren gilt...