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Gegenstandswert Arbeitsrecht

Verfasst: 07.11.2017, 11:43
von Bibiboro
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie der Gegenstandswert berechnet wird, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seine Nebentätigkeit zu unterlassen?

Der Mandant geht seit etwa 12 Jahren einer Nebentätigkeit nach, welche der Arbeitgeber auch geduldet hat. Nunmehr fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmern auf, diese Nebentätigkeit zu unterlassen.

Liebe Grüße
Bianca

Re: Gegenstandswert Arbeitsrecht

Verfasst: 07.11.2017, 13:40
von Anahid
Ich würde den Jahresbetrag der Einkünfte aus der Nebentätigkeit nehmen.

Re: Gegenstandswert Arbeitsrecht

Verfasst: 07.11.2017, 15:07
von Schreibblitz
Sehe das wie Anahid.

Re: Gegenstandswert Arbeitsrecht

Verfasst: 03.09.2018, 13:07
von cahra
Hallo zusammen!

Ich habe hier ebenfalls eine Sache vorliegen, wo die Nebentätigkeit untersagt wurde. Leider finde ich keine Rechtssprechung bezüglich des Jahreseinkommens als Gegenstandswert und die Rechtsschutz will nicht darauf eingehen.

Kennt jemand hierzu Rechtssprechung?

Re: Gegenstandswert Arbeitsrecht

Verfasst: 03.09.2018, 13:35
von mücki
Laut Streitwertkatalog ist der GW im Beamtenrecht bei Streit um Nebentätigkeiten zu berechnen aus: Gesamtbetrag der Einkünfte aus der Nebentätigkeit, höchstens Jahresbetrag.
Das sollte sich doch auf "normale" Arbeitsverhältnisse analog anwenden lassen.

Re: Gegenstandswert Arbeitsrecht

Verfasst: 06.09.2018, 11:05
von cahra
Ich werds mal versuchen. Danke!