Gegenstandswert Arbeitsrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Bibiboro
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#1

07.11.2017, 11:43

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie der Gegenstandswert berechnet wird, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seine Nebentätigkeit zu unterlassen?

Der Mandant geht seit etwa 12 Jahren einer Nebentätigkeit nach, welche der Arbeitgeber auch geduldet hat. Nunmehr fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmern auf, diese Nebentätigkeit zu unterlassen.

Liebe Grüße
Bianca
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Anahid
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#2

07.11.2017, 13:40

Ich würde den Jahresbetrag der Einkünfte aus der Nebentätigkeit nehmen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Schreibblitz
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#3

07.11.2017, 15:07

Sehe das wie Anahid.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
cahra
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#4

03.09.2018, 13:07

Hallo zusammen!

Ich habe hier ebenfalls eine Sache vorliegen, wo die Nebentätigkeit untersagt wurde. Leider finde ich keine Rechtssprechung bezüglich des Jahreseinkommens als Gegenstandswert und die Rechtsschutz will nicht darauf eingehen.

Kennt jemand hierzu Rechtssprechung?
Viele Grüße von Cahra
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mücki
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#5

03.09.2018, 13:35

Laut Streitwertkatalog ist der GW im Beamtenrecht bei Streit um Nebentätigkeiten zu berechnen aus: Gesamtbetrag der Einkünfte aus der Nebentätigkeit, höchstens Jahresbetrag.
Das sollte sich doch auf "normale" Arbeitsverhältnisse analog anwenden lassen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
cahra
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#6

06.09.2018, 11:05

Ich werds mal versuchen. Danke!
Viele Grüße von Cahra
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