Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wie der Gegenstandswert berechnet wird, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seine Nebentätigkeit zu unterlassen?
Der Mandant geht seit etwa 12 Jahren einer Nebentätigkeit nach, welche der Arbeitgeber auch geduldet hat. Nunmehr fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmern auf, diese Nebentätigkeit zu unterlassen.
Liebe Grüße
Bianca
Gegenstandswert Arbeitsrecht
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Sehe das wie Anahid.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
Hallo zusammen!
Ich habe hier ebenfalls eine Sache vorliegen, wo die Nebentätigkeit untersagt wurde. Leider finde ich keine Rechtssprechung bezüglich des Jahreseinkommens als Gegenstandswert und die Rechtsschutz will nicht darauf eingehen.
Kennt jemand hierzu Rechtssprechung?
Ich habe hier ebenfalls eine Sache vorliegen, wo die Nebentätigkeit untersagt wurde. Leider finde ich keine Rechtssprechung bezüglich des Jahreseinkommens als Gegenstandswert und die Rechtsschutz will nicht darauf eingehen.
Kennt jemand hierzu Rechtssprechung?
Viele Grüße von Cahra
- mücki
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Laut Streitwertkatalog ist der GW im Beamtenrecht bei Streit um Nebentätigkeiten zu berechnen aus: Gesamtbetrag der Einkünfte aus der Nebentätigkeit, höchstens Jahresbetrag.
Das sollte sich doch auf "normale" Arbeitsverhältnisse analog anwenden lassen.
Das sollte sich doch auf "normale" Arbeitsverhältnisse analog anwenden lassen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch