Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr-Erstattung an Mdt.?
Verfasst: 03.11.2017, 10:41
Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir mit eurem Fachwissen weiterhelfen!
Es wurde ein Vergleich geschlossen. Die GG ist vom Gegner nicht zu erstatten, damit ist die Verfahrensgebühr in voller Höhe festzusetzen. Nun hat der Mandant aber bisher 1,3 GG und 1,3 VG abzg. 0,65 Geschäftsgebühr gezahlt. Was ist an den Mandanten nach ZE weiterzuleiten? (Es wird ja die volle VG erstattet, Mdt. zahlte aber nur 0,65 VG.) Steht die Anrechnung dem Rechtsanwalt zu, sodass er 0,65 VG einbehalten kann?
Danke vorab!
ich hoffe, ihr könnt mir mit eurem Fachwissen weiterhelfen!
Es wurde ein Vergleich geschlossen. Die GG ist vom Gegner nicht zu erstatten, damit ist die Verfahrensgebühr in voller Höhe festzusetzen. Nun hat der Mandant aber bisher 1,3 GG und 1,3 VG abzg. 0,65 Geschäftsgebühr gezahlt. Was ist an den Mandanten nach ZE weiterzuleiten? (Es wird ja die volle VG erstattet, Mdt. zahlte aber nur 0,65 VG.) Steht die Anrechnung dem Rechtsanwalt zu, sodass er 0,65 VG einbehalten kann?
Danke vorab!