Guten Morgen,
ich habe eine Akte (Führerscheinsache) vorliegen, in der unser Mandant selbst Klage erhoben und uns erst dann beauftragt hat. Nach Überprüfung nahmen wir lediglich die Klage zurück.
Ich meine, dass die 0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 abgerechnet werden kann, mein Chef sagt aber, dass die volle 1,3 Gebühr abgerechnet werden kann.... Wer hat nun Recht?
1,3- oder 0,8-Verfahrensgebühr?
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Dein Chef.
Ihr hattet Klageauftrag, habt geprüft und die Klagerücknahme angeraten. Das ist ein verfahrensleitender Antrag und keine vorzeitige Erledigung.
Ihr hattet Klageauftrag, habt geprüft und die Klagerücknahme angeraten. Das ist ein verfahrensleitender Antrag und keine vorzeitige Erledigung.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"