1,3- oder 0,8-Verfahrensgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BeLu89
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#1

27.10.2017, 10:13

Guten Morgen,

ich habe eine Akte (Führerscheinsache) vorliegen, in der unser Mandant selbst Klage erhoben und uns erst dann beauftragt hat. Nach Überprüfung nahmen wir lediglich die Klage zurück.
Ich meine, dass die 0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 abgerechnet werden kann, mein Chef sagt aber, dass die volle 1,3 Gebühr abgerechnet werden kann.... :kopfkratz Wer hat nun Recht?
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#2

27.10.2017, 10:15

Dein Chef.
Ihr hattet Klageauftrag, habt geprüft und die Klagerücknahme angeraten. Das ist ein verfahrensleitender Antrag und keine vorzeitige Erledigung. ;)
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BeLu89
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#3

27.10.2017, 13:43

Ah ok, wieder was dazugelernt. Danke für die Antwort
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