Klage WEG Erhöhungsgebühr bei Vertretung durch Verwalter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Moschele11
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#1

25.10.2017, 14:35

Hallo Ihr Lieben,

Eure kompetenter Rat ist einmal mehr gefragt: Kläger ist eine WEG, die durch einen Verwalter vertreten wird, so auch das Rubrum. Erhält der Prozessbevollmächtigte der WEG bei Einreichung einer Klage die Erhöhungsgebühr oder nicht?

Ich freue mich auf Eure Meinungen.

LG vom Moschele
Coco Lores
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#2

25.10.2017, 14:50

Wie bei fast allen Fällen, kommt es auch hier darauf an, worum es in der Klage geht!

Ohne Sachverhaltskenntnisse kann man hier schlecht etwas sagen.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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AliceImWunderland
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#3

26.10.2017, 07:48

Muss meinen Beitrag von eben korrigieren:
in den meisten Fällen gibt es keine Erhöhungsgebühr, wenn die WEG selbst klagt oder verklagt wird. Es gibt aber Ausnahmen. Das sollte dir weiter helfen:
http://www.iww.de/ve/vollstreckungsprax ... weg-f73099
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Moschele11
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#4

26.10.2017, 09:57

Danke für die Unterstützung!

Es ist sehr schön, hier kollegiale Unterstützung zu finden.

LG vom Moschele
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